Verkehrszeichen 205 Vorfahrt gewähren.

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Bauart
Reflektierende Folie
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Lochung

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ ist ein Vorschriftzeichen in dreieckiger Form mit nach unten weisender Spitze, rotem Rand und weißer Mitte. 

Bedeutung: Das Zeichen 205 signalisiert, dass Fahrzeuge Vorfahrt gewähren müssen. Zudem dürfen sie bis zu 10 Meter vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.

Einsatz: VZ 205 steht direkt vor der betreffenden Kreuzung oder Einmündung. Wenn die Vorfahrtregelung nicht rechtzeitig erkennbar ist, kann das Vorfahrtgewähren-Schild zusätzlich früher aufgestellt werden, dann jedoch mit Entfernungsangabe auf einem Zusatzzeichen. Innerorts ist zumeist keine Ankündigung erforderlich; außerorts sollte sie 100 bis 150 m vor dem Knotenpunkt erfolgen.

Besonderheiten: Die vollständigen Regelungen sind in den Verwaltungsvorschriften zur StVO zu finden, unter anderem auch zum Einsatz von VZ 205 an Kreisverkehren, Einfädelstreifen und Schienenbahnen sowie in Verbindung mit Radwegen und Ampeln.

VZ 205 Vorfahrt gewähren im Überblick

  • schreibt vor, dass Vorfahrt zu gewähren ist
  • Halteverbot bis zu 10 Meter vor dem Schild, falls es dadurch verdeckt werden kann
  • steht direkt vor dem Knotenpunkt; bei vorheriger Ankündigung Zusatzzeichen zur Entfernung erforderlich
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 630 oder 900 mm Seitenlänge (SL)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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