Verkehrszeichen 421-21 Pfeilwegweiser für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern, rechtsweisend
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 oder 3 mm oder Alform
- Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Größe: 350 x 1250 mm (HxB)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Produktbeschreibung:
Das Verkehrszeichen 421-21 „Pfeilwegweiser für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern, rechtsweisend“ ist ein Wegweiser in Pfeilform mit gelbem Grund, schwarzem Rand und nach rechts zeigender Spitze. Darauf ist in der Mitte das schwarz-orangefarbene Gefahrgütersymbol abgebildet. Das Pfeilschild hat eine feste Größe von 350 mm (Höhe) x 1250 mm (Breite).
Bedeutung: Der Pfeilwegweiser 421-21 gibt Fahrern von kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen mit Gefahrgütern den Hinweis, der Abbiegerichtung nach rechts zu folgen.
Einsatz: Das Richtzeichen 421-21 kommt im Rahmen der Umleitungswegweisung zum Einsatz. Es macht auf die Möglichkeit für Gefahrguttransporte aufmerksam, der angegebenen Richtung zu folgen, stellt jedoch kein Gebot dar. Das Hinweisschild 421-21 wird direkt im Knotenpunkt, in der Regel hinter der Abbiegestelle, angebracht.
Besonderheiten: Für die Einrichtung einer Umleitungsbeschilderung sind die Richtlinien für Umleitungsbeschilderungen (RUB) maßgeblich.
VZ 421-21 Pfeilwegweiser für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern, rechtsweisend im Überblick:
- Weist auf besondere Route für Gefahrguttransporte hin
- Wegweiser zur Orientierung am Entscheidungspunkt
- Anbringung hinter der Abbiegestelle
Zubehör
Alternativen
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Verkehrszeichen 421-11 Pfeilwegweiser für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern, linksweisend
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Verkehrszeichen 421-20 Pfeilwegweiser für Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t rechtsweisend
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Verkehrszeichen 421-12 Pfeilwegweiser für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung, linksweisend
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Verkehrszeichen 421-10 Pfeilwegweiser für KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t linksweisend
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Verkehrszeichen 421-41 Pfeilwegweiser für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern, doppelseitig
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Verkehrszeichen 421-40 Pfeilwegweiser für Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t doppelseitig
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Verkehrszeichen 421-42 Pfeilwegweiser für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung, doppelseitig
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Verkehrszeichen 421-22 Pfeilwegweiser für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung, rechtsweisend