Verkehrszeichen 421-20 Pfeilwegweiser für Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t rechtsweisend

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 421-20 „Pfeilwegweiser für KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t rechtsweisend“ ist ein gelber Wegweiser als Pfeilschild mit schwarzer Umrandung und nach rechts weisender Spitze. Darauf ist das schwarze Piktogramm eines LKW mit Fahrtrichtung nach rechts zu sehen. Das Verkehrsschild hat eine feste Größe von 350 mm (Höhe) x 1250 mm (Breite).

Bedeutung: Der Pfeilwegweiser 421-20 gibt Fahrern von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen den Hinweis, der angezeigten Richtung nach rechts zu folgen.

Einsatz: Das Richtzeichen 421-20 wird im Rahmen der Umleitungsbeschilderung eingesetzt und verweist auf die Möglichkeit zum Rechtsabbiegen für LKW, spricht jedoch kein Gebot aus. Der Wegweiser 421-20 steht direkt am Knotenpunkt, in der Regel hinter der Stelle, an der abgebogen wird.

Besonderheiten: Für die Einrichtung einer Umleitungsbeschilderung sind die Richtlinien für Umleitungsbeschilderungen (RUB) zu beachten.

VZ 421-20 Pfeilwegweiser für KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t rechtsweisend im Überblick

  • Richtungshinweis für KFZ mit zulässiger Gesamtmasse > 3,5 t hin
  • Umleitungs-Wegweiser zur Orientierung am Entscheidungspunkt
  • Anbringung hinter der Abbiegestelle
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Größe: 350 x 1250 mm (HxB)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen