Verkehrszeichen 350-20 Fußgängerüberweg, Aufstellung links (einseitig)

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 350-20 „Fußgängerüberweg, Aufstellung links (einseitig)“ ist ein blaues Verkehrsschild mit einer festen Größe von 750 x 750 mm. Es trägt in seiner Mitte ein dreieckiges weißes Feld mit dem schwarzen Sinnbild einer Person, die einen Fußgängerüberweg von links nach rechts überquert.

Bedeutung: Das Richtzeichen 350-20 markiert Fußgängerüberwege, auch Zebrastreifen genannt. Es zeigt den Vorrang von zu Fuß Gehenden vor dem Fahrverkehr an.

Einsatz: Mit Zeichen 350-20 wird ein Fußgängerüberweg stets zusätzlich zur Fahrbahnmarkierung (VZ 293) markiert. Es steht unmittelbar vor dem Zebrastreifen auf beiden Straßenseiten (rechts: VZ 350-10) und wird, wenn nötig, auch über der Fahrbahn angebracht. VZ 350-20 soll allein stehen und darf nicht mit anderen Verkehrsschildern kombiniert werden.

Besonderheit: Regelungen für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen sind in den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO), den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) sowie in den Richtlinien für die Anlegung von Stadtstraßen (RASt) enthalten.

Varianten: VZ 350-20 ist auch als Ausführung zur Verwendung auf der rechten Straßenseite (VZ 350-10) sowie als doppelseitige Variante (VZ 350-40) erhältlich.

VZ 350-20 Fußgängerüberweg, Aufstellung links (einseitig) im Überblick

  • kennzeichnet Fußgängerüberwege mit Vorrang vor dem Fahrverkehr
  • Anbringung unmittelbar vor dem Zebrastreifen auf beiden Seiten (rechts VZ 350-10)
  • steht allein und wird nicht mit anderen Verkehrszeichen kombiniert
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 750 x 750 mm (HxB)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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