Verkehrszeichen 315-85 – 315-88 Parken auf Gehwegen ganz quer zur Fahrtrichtung rechts
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 oder 3 mm, Randform oder Alform
- Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 630 x 420 oder 900 x 600 mm (HxB)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Produktbeschreibung:
Die Verkehrszeichen 315-85 – 315-88 „Parken auf Gehwegen ganz quer zur Fahrtrichtung rechts“ gehören zu den Richtzeichen. Die rechteckigen, hochkant aufzustellenden Schilder zeigen auf der Vorderseite ein Fahrzeug als weißes Piktogramm auf blauem Grund. Es steht mit allen vier Rädern quer zur Fahrtrichtung auf dem Gehweg, der Fahrzeugbug zeigt nach rechts.
Varianten: Dieses Richtzeichen bieten wir Ihnen in vier verschiedenen Ausführungen zur Kennzeichnung von Anfang, Mitte und Ende der Parkstrecke auf der rechten Straßenseite an:
- 315-85 ohne Richtungspfeil
- 315-86 mit Pfeil nach links – Anfang
- 315-87 mit Pfeil nach rechts – Ende
- 315-88 mit zwei waagerechten Pfeilen – Mitte bzw. Wiederholung
Bitte wählen Sie Ihre Variante(n)!
Bedeutung: Diese Parkschilder zeigen auf der rechten Straßenseite an, dass dort Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 2,8 Tonnen – in der Regel PKW oder kleine Lieferwagen – ganz auf dem Gehweg parken dürfen, und zwar quer zu Fahrtrichtung entsprechend der Abbildung auf dem Parkschild.
Einsatz: Die Zeichen 315-85 – 315-88 regeln das vollständige Parken von Fahrzeugen auf dem Gehweg. Die Richtzeichen dürfen nur angebracht werden, wenn ausreichend Platz vorhanden ist, damit Fußgänger mit Kinderwagen sowie Menschen in Rollstühlen ungehindert aneinander vorbeikommen können. Die Gehwege und die darunter liegenden Leitungen dürfen nicht beschädigt werden; Schachtdeckel und andere Verschlüsse sind freizuhalten. Die Erlaubnis zum Parken auf dem Gehweg kann mit passenden Zusatzzeichen näher bestimmt bzw. beschränkt werden.
VZ 315-85 – 315-88 Parken auf Gehwegen ganz quer zur Fahrtrichtung rechts im Überblick:
- Parkmöglichkeit für Fahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse bis 2,8 t
- Auto gemäß Abbildung auf den Parkschildern quer zur Fahrtrichtung stellen
- Es sollte ausreichend Platz auf dem Gehweg auch für Passanten vorhanden sein
- Kombination mit Zusatzzeichen möglich
Zubehör
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Betonsockelsteine & Schilderfundamente mit Stellschrauben
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Rohrpfosten aus Aluminium
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Rohrrahmen E61 – E67 für rechteckige Verkehrszeichen im Hochformat
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Rohrpfosten aus Stahl
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Bandschellen
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Schaftrohre aus Stahl 40 x 40 mm
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Klemmschelle K1
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Bandschelle T-Version B107T
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Alform-Klemmschelle AKS
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TL-Bakenfußplatte Future MB-TL 92
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TL-Universalfußplatte K35
Alternativen
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Verkehrszeichen 315-65 – 315-68 Parken auf Gehwegen ganz in Fahrtrichtung rechts
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Verkehrszeichen 314-20 Parken Ende (Aufstellung rechts) oder Anfang (Aufstellung links)
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Verkehrszeichen 314.1 Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone
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Verkehrszeichen 314.2 Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone
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Verkehrszeichen 314 Parken
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Verkehrszeichen 314.1-40 Beginn/Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone, doppelseitig (Rückseite Verkehrszeichen 314.2)
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Verkehrszeichen 315-80 – 315-83 Parken auf Gehwegen ganz quer zur Fahrtrichtung links
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Verkehrszeichen 314-30 Parken Mitte (Aufstellung rechts)
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Verkehrszeichen 315-55 – 315-58 Parken auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung rechts
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Verkehrszeichen 314-10 Parken Anfang (Aufstellung rechts) oder Ende (Aufstellung links)
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Verkehrszeichen 315-50 – 315-53 Parken auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung links
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Verkehrszeichen 315-70 – 315-73 Parken auf Gehwegen halb quer zur Fahrtrichtung links
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Verkehrszeichen 315-75 – 315-78 Parken auf Gehwegen halb quer zur Fahrtrichtung rechts
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Verkehrszeichen 315-60 – 315-63 Parken auf Gehwegen ganz in Fahrtrichtung links