Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen 1007-60 „Seitenstreifen nicht befahrbar“ ist ein weißes, schwarz umrandetes Rechteckschild mit der schwarzen Aufschrift „Seitenstreifen nicht befahrbar“.
Bedeutung: Das Zusatzzeichen 1007-60 bezieht sich auf das jeweils verbundene Verkehrszeichen. Es weist darauf hin, dass der Seitenstreifen rechts neben der Fahrbahn nicht genutzt werden kann. Verkehrsteilnehmende sollten ihre Fahrweise anpassen.
Einsatz: Das Zeichen 1007-60 wird unmittelbar unterhalb des Verkehrszeichens, auf das es sich bezieht, montiert. Es kann beispielsweise mit dem Gefahrzeichen 101 „Gefahrstelle“ oder einer Geschwindigkeitsbeschränkung (VZ 274) zusammen aufgestellt werden.
VZ 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar im Überblick
- Hinweis auf Gefahr durch nicht nutzbaren Seitenstreifen
- bezieht sich auf das zugehörige Verkehrszeichen
- Montage in der Regel unter dem Bezugszeichen
Technische Details
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Alform oder Randform
- reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Größe: 315 x 420 mm und 450 x 600 mm (HxB)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Zubehör
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3,80 €zzgl. 19 % MwSt.
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