Verkehrszeichen 257-59 Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)
Produktbeschreibung
Das Vorschriftzeichen 257-59 „Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKfV)“ ist ein rundes Verkehrsschild (Ronde) mit rotem Rand, weißer Mitte und dem schwarzen Piktogramm eines Elektrorollers.
Bedeutung: In durch VZ 257-59 gekennzeichneten Bereichen ist die Verkehrsteilnahme mit einem Elektokleinstfahrzeug verboten. Dazu gehören zum Beispiel E-Roller und Segways.
Einsatz: VZ 257-59 erteilt Elektrokleinstfahrzeugen ein Verkehrsverbot. Wie alle Vorschriftszeichen ist auch das Verbotsschild 257-59 gemäß StVO in der Regel dort anzubringen, wo oder von wo an das Gebot zu befolgen ist.
Besonderheit: Bei einem Verbot für einzelne Verkehrsarten sind die vorherige Ankündigung sowie der Hinweis auf mögliche Umleitungen erforderlich. Informationen zu den Gründen, warum Verkehrsverbote ausgesprochen werden können, hält die Straßenverkehrsordnung § 45 Abs. 1 bis 1b bereit.
VZ 257-59 Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge im Überblick
- verbietet die Verkehrsteilnahme für Elektrokleinstfahrzeuge
- Aufstellung dort, wo oder von wo an das Verbot gilt
Technische Details
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
- reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Zubehör
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