Parkwarntafeln
- Material: Aluminium
- Ausführung: plan/starr oder klappbar
- reflektierende Folie RA 2/B oder RA 3/C in rot/weiß
- Größe: 423 x 423 oder 285 x 285 mm
- Schraffen richtungsweisend: links- oder rechtsweisend
- Ausführung: bauartgeprüft, gem. § 51 c StVZO (nach TA 18 b)
- vorgebohrt
- Warntafel nach § 22s StVZO
Unsere bauartgeprüften Parkwarntafeln werden gemäß § 51c StVZO (nach TA 18b) hergestellt. Zur Kennzeichnung von parkenden Fahrzeugen und Anhängern tagsüber und in der Nacht bei Dunkelheit perfekt. Die Parkwarntafeln sind in der Straßenverkehrsordnung als Verkehrszeichen 630-10 linksweisend und VZ 630-20 rechtsweisend gelistet.
Bestellen Sie Parkwarntafeln in den hochreflektierenden Ausführungen gemäß DIN 67520 in Folie RA2 B oder RA3 C. Die rot/weiß schraffierten Reflexfolien sind auf einem Aluminiumblech aufgeklebt. Als Bauart stehen die Warntafeln in starr oder klappbar mit Drehverschluss zur Auswahl.
Die rot/weißen Parkwarntafeln sind zur Fahrzeugkennzeichnung in den Größen 285 x 285 mm oder 423 x 423 mm lieferbar.
Parkwarntafeln dürfen nur an parkenden Fahrzeugen sichtbar sein. Deshalb empfehlen wir die klappbare Ausführung. Die Montage und Befestigung am Fahrzeug darf nicht höher als 1 Meter über der Fahrbahn sein (Es gilt der höchste Punkt der Reflexfolie). KFZ-Kennzeichen und Rückstrahler dürfen nicht verdeckt sein. Pro Fahrzeug/Anhänger ist jeweils eine Warntafel an der Vorder- und Rückseite anzubringen. Die rot/weißen Streifen und Schraffen zeigen dabei vom Fahrzeug zur Straße hin.