Unser Verkehrszeichen 277.1 „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“ ist ein rundes Verkehrsschild (Ronde) mit rotem Rand und weißer Mitte. Auf der linken Seite zeigt es ein Kraftfahrzeug in Rot als Sinnbild. Rechts daneben sind oben ein Fahrrad und darunter, durch einen Querstrich getrennt, ein Motorrad als Piktogramme in Schwarz abgebildet. Dieses Vorschriftenzeichen können Sie in der festen Größe von 600 mm im Durchmesser (Ø) bei uns bestellen.

Bedeutung: Ab dem Vorschriftszeichen 277.1 dürfen einspurige Fahrzeuge wie Fahrräder, Mofas oder Motorräder nicht von mehrspurigen Kraftfahrzeugen – PKW oder LKW – und Motorrädern mit Beiwagen überholt werden.

Einsatz: Das mit Zeichen 277.1 StVO geltende Überholverbot wird nur dort ausgesprochen, wo einspurige Fahrzeuge aufgrund der örtlichen Gegebenheiten durch einen Überholvorgang gefährdet werden können. Dies können zum Beispiel Engstellen, Gefäll- und Steigungsstrecken oder grundsätzlich unübersichtliche Verkehrslagen sein. Das Gebots- bzw. Verbotszeichen 277.1 steht nur dort, wo Gefahrzeichen oder Richtungstafeln nicht ausreichen würden, um eine entsprechend vorsichtige Fahrweise zu bewirken. Hinter Kreuzungen und Einmündungen sollte es dann wiederholt werden, wenn dort möglicherweise auch Ortsunkundige einbiegen. Außerhalb geschlossener Ortschaften empfiehlt sich die Aufstellung auf beiden Straßenseiten. Unter bestimmten Bedingungen (s. VwV-StVO) kann 277.1 mit Gefahr- und Zusatzzeichen kombiniert werden.

Besonderheit: Grundlegende Informationen zum Einsatz von Zeichen 277.1 finden sich in den Verwaltungsvorschriften (VwV) zur StVO.

VZ 277.1 Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen im Überblick

  • mehrspurige KFZ dürfen Fahrräder, Mofas oder Motorräder nicht überholen
  • Einsatz dort, wo sicherer Überholvorgang von einspurigen Fahrzeugen nicht zu gewährleisten
  • Möglichkeit der Kombination mit Gefahr- und Zusatzzeichen

Das Verkehrszeichen 281.1 „Ende des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“ ist ein weißes Verkehrsschild in runder Form (Ronde). Es zeigt auf der linken Seite ein graues KFZ-Piktogramm. Rechts daneben sind oben ein graues Fahrrad-Symbol und darunter, durch einen waagerechten Strich getrennt, ein graues Motorrad-Symbol abgebildet. Das gesamte Sinnbild wird von rechts oben nach links unten durch fünf schwarze Linien durchgestrichen. Dieses Vorschriftenzeichen können Sie in der festen Größe von 600 mm im Durchmesser (Ø) bei uns bestellen.

Bedeutung: Mit dem Vorschriftszeichen 281.1 StVO endet das für einen Streckenabschnitt geltende Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen. Ab hier dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge wie PKW und LKW sowie Motorräder mit Beiwagen Fahrräder, Mofas oder Motorräder überholen.

Einsatz: Das Zeichen 281.1 hebt das durch 277.1 StVO angeordnete Streckenverbot auf, gemäß dem es mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugen mit Beiwagen untersagt ist, einspurige Fahrzeuge wie Fahrräder oder Motorräder zu überholen. Als Vorschriftzeichen wird das Zeichen 281.1 dort aufgestellt, wo oder von wo an die Aufhebung des Überholverbots gilt. Im Einzelfall muss geprüft werden, ob für die weitere Strecke tatsächlich kein sonstiges, über die grundsätzlichen Vorschriften hinausgehendes Streckenverbot besteht. Wenn dies der Fall ist, muss anstelle des Zeichens 281.1 das vorherige, nun wieder geltende Streckenverbotszeichen eingesetzt werden.

VZ 281.1 Ende des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen im Überblick

  • Ende des Überholverbots für mehrspurige KFZ
  • Fahrräder, Mofas oder Motorräder dürfen überholt werden
  • Prüfung weiterer Streckenverbote im Einzelfall erforderlich