Verkehrszeichen 1052-30 Nur kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
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Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen 1052-30 „Nur kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ ist ein weißes Rechteckschild mit schwarzem Rand und dem Sinnbild eines Fahrzeugs mit gefährlichen Gütern.
Bedeutung: Das Zusatzzeichen 1052-30 wird mit einem Standard-Verkehrszeichen kombiniert. Es verdeutlicht, dass die Regelungen des Hauptzeichens ausschließlich für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlicher Ladung gelten.
Einsatz: Das Zusatzzeichen kann beispielsweise mit VZ 267 kombiniert werden, um die Zufahrt für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern zu verbieten. ZZ 1052-30 wird meist unmittelbar unter dem Verkehrszeichen, auf das es sich bezieht, montiert.
VZ 1052-30 Nur kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern im Überblick
- Gültigkeit der Regelungen nur für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern
- bezieht sich auf das Verkehrszeichen, mit dem es kombiniert ist
- Anbringung meist unter dem Bezugszeichen
Technische Details
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Alform oder Randform
- reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Größe: 315 x 420 mm oder 450 x 600 mm (HxB)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Zubehör
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