Produktbeschreibung
Das Hinweisschild „Radverkehr, Anlieger und landwirtschaftlicher Verkehr frei“ ist ein weißes, rechteckiges Zusatzschild mit schwarzem Rand und schwarzer Beschriftung. Oben ist das Sinnbild eines Fahrrads abgebildet, darunter steht die Aufschrift „Anlieger und landwirtsch. Verkehr frei“.
Bedeutung: Das Hinweisschild wird meistens mit einem Verkehrszeichen kombiniert. Es macht deutlich, dass Radfahrer, Anlieger und landwirtschaftlicher Verkehr von den Regelungen dieses Verkehrszeichens ausgenommen sind.
Einsatz: Das Hinweisschild wird meist unter dem Verkehrszeichen, auf das es sich bezieht, angebracht. Es kann zum Beispiel mit Vorschriftzeichen kombiniert werden, etwa „Beginn einer Fußgängerzone“ (VZ 242.2) oder „Verbot der Einfahrt“ (VZ 267), um den Radverkehr, Anlieger und landwirtschaftlichen Verkehr vom jeweiligen Gebot bzw. Verbot auszunehmen.
Hinweisschild Radverkehr, Anlieger und landwirtschaftlicher Verkehr frei im Überblick
- Radverkehr, Anlieger und landwirtschaftlicher Verkehr sind ausgenommen
- bezieht sich auf das Verkehrszeichen, mit dem es kombiniert ist
- Anbringung in der Regel unterhalb des Bezugszeichens
Technische Details
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Alform oder Randform
- reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1 oder RA2
- Größe: 315 x 420 mm oder 450 x 600 mm (HxB)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
Zubehör
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Alternativen
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