Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen 1040-33 „Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen … Stunden“ ist ein weißgrundiges Rechteckschild mit schwarzer Umrandung. Darauf ist in Schwarz die Aufschrift „Parken mit [Symbol] in gekennzeichneten Flächen … Stunden“ zu sehen. Das Wort „Parkscheibe“ ist durch das blau-weiße Parkscheiben-Symbol (Bild 318 StVO) ersetzt. Bitte machen Sie Ihre individuellen Angaben zu den Stunden!
Bedeutung: Das Zusatzschild 1040-33 kommt in der Regel in Kombination mit dem Verkehrszeichen für „Parkzone“ vor. Es besagt, dass Verkehrsteilnehmende innerhalb der Parkzone mit Parkscheibe auf gekennzeichneten Flächen und maximal für die angegebene Stundenzahl parken dürfen.
Einsatz: Zusammen mit dem Verkehrszeichen „Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone“ (VZ 314.1) schreibt VZ 1040-33 das Parken auf gekennzeichneten Flächen innerhalb der Zone mit Parkscheibe und einer zulässigen Höchstdauer vor. VZ 1040-33 wird in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das es sich bezieht, befestigt.
VZ 1040-33 Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen … Stunden im Überblick
- Parken in der Parkzone auf markierten Parkflächen mit Parkscheibe und für angegebene Höchstdauer
- bezieht sich auf das Verkehrszeichen, mit dem es kombiniert ist (VZ 314.1)
- Anbringung meist unter dem Bezugszeichen
Technische Details
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Alform oder Randform
- reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Größe: 231 x 420 mm oder 330 x 600 mm (HxB)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen