Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen 1020-31 „Anlieger oder Parken frei“ ist ein rechteckiges Zusatzschild mit weißem Grund, schwarzem Rand und der Aufschrift „Anlieger oder Parken frei“ in Schwarz.
Bedeutung: Das Zusatzzeichen 1020-31 wird mit einem Verkehrszeichen kombiniert. Es weist darauf hin, dass Anlieger und Parkende von den Regelungen dieses Verkehrszeichens ausgenommen sind.
Einsatz: Das Zeichen 1020-31 wird meist unter dem Verkehrszeichen, auf das es sich bezieht, angebracht. Es wird häufig mit Vorschriftzeichen kombiniert, zum Beispiel „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ (VZ 250) oder „Beginn einer Fahrradzone“ (VZ 244.3), um Anliegern und Parkenden die Einfahrt zu ermöglichen.
VZ 1020-31 Anlieger oder Parken frei im Überblick
- Anlieger und Parkende sind ausgenommen
- bezieht sich auf das Verkehrszeichen, mit dem es kombiniert ist
- Anbringung in der Regel unterhalb des Bezugszeichens
Technische Details
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Alform oder Randform
- reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Größe: 315 x 420 mm oder 450 x 600 mm (HxB)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Zubehör
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