Verkehrszeichen 1040-30 Zeitliche Beschränkung

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Größe
Lochplan zur Schellenmontage
Schildbeschriftung
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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 1040-30 „Zeitliche Beschränkung“ ist ein weißes Zusatzzeichen in Rechteckform mit schwarzem Rand und der Angabe einer von-bis-Uhrzeit (Zahlen) plus „h“. Bitte machen Sie Ihre individuellen Uhrzeitangaben für die Schildbeschriftung!

Bedeutung: Das Zusatzschild 1040-30 wird zusammen mit einem Standard Verkehrszeichen angebracht, meist einem Parkzeichen oder Halteverbot. Es beschränkt die Geltungsdauer der vom jeweiligen Hauptzeichen ausgehenden Regelungen auf eine bestimmte Uhrzeit.

Einsatz: VZ 1040-30 gehört als Verkehrszeichen nach StVO zur Gruppe der beschränkenden Zusatzzeichen. Die Grundgestaltung der Zusatztafel ist festgelegt und sollte nicht verändert werden.

Das Zusatzzeichen 1040-30 kann zum Beispiel mit dem als Parkverbot bekannten Vorschriftzeichen „Eingeschränktes Haltverbot“ (VZ 286) oder mit einem Parkschild (VZ 314) kombiniert werden. Es schränkt die Geltung des jeweiligen Verkehrszeichens auf eine bestimmte Uhrzeit ein. Zz 1040-30 wird unmittelbar, in der Regel unter dem Hauptzeichen, auf das es sich bezieht, befestigt.

VZ 1040-30 Zeitliche Beschränkung im Überblick:

  • Beschränkt die Geltungsdauer auf eine bestimmte Uhrzeit
  • Bezieht sich auf das Verkehrszeichen, mit dem es kombiniert ist
  • Anbringung meist unter dem Bezugszeichen
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Alform oder Randform
  • Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Größe: 231 x 420 mm oder 330 x 600 mm (HxB)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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