Verkehrszeichen 1022-12 Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas frei

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Größe
Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 1022-12 „Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas frei“ ist ein weißes Rechteckschild mit schwarzem Rand und schwarzer Beschriftung. Es zeigt oben das Motorrad-Sinnbild, darunter steht das Wort „frei“.

Bedeutung: In der Kombination mit einem Standard-Verkehrszeichen macht das Zusatzzeichen 1022-12 deutlich, dass Motorräder, auch mit Beiwagen, und Kleinkrafträder wie Mopeds, Motorroller und Mofas von den Regelungen dieses Verkehrszeichens ausgenommen sind.

Einsatz: VZ 1022-12 ist ein Verkehrszeichen gemäß StVO und zählt zur Gruppe der „frei“-Zusatzzeichen. Die Gestaltung der Zusatztafel ist festgelegt und sollte nicht verändert werden.

Das Zeichen 1022-12 kann mit Vorschriftzeichen wie zum Beispiel „Beginn einer Fahrradzone“ (VZ 244.3) kombiniert werden, um eine Fahrradzone für die Nutzung durch Krafträder und Kleinkrafträder freizugeben. Das Zusatzzeichen 1022-12 wird unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das es sich bezieht, angebracht.

VZ 1022-12 Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas frei im Überblick:

  • Krafträder, Kleinkrafträder und Mofas sind ausgenommen
  • Bezieht sich auf das Verkehrszeichen, mit dem es kombiniert ist
  • Anbringung in der Regel unterhalb des Bezugszeichens
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Alform oder Randform
  • Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Größe: 315 x 420 mm oder 450 x 600 mm (HxB)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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