Verkehrszeichen 1020-30 Anlieger frei

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Größe
Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 1020-30 „Anlieger frei“ ist ein rechteckiges Zusatzschild mit weißem Grund, schwarzem Rand und der Aufschrift „Anlieger frei“ in Schwarz.

Bedeutung: Das Zusatzzeichen 1020-30 wird mit einem Verkehrszeichen kombiniert. Es weist darauf hin, dass Anlieger von den Regelungen dieses Verkehrszeichens ausgenommen sind.

Einsatz: VZ 1020-30 ist ein Verkehrszeichen gemäß StVO und zählt zur Gruppe der „frei“-Zusatzzeichen. Die Gestaltung der Zusatztafel ist festgelegt und sollte nicht verändert werden.

Das Zeichen 1020-30 wird unmittelbar, meist unter dem Verkehrszeichen, auf das es sich bezieht, angebracht. Es wird häufig mit Vorschriftzeichen kombiniert, zum Beispiel „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ (VZ 250) oder „Beginn einer Fahrradzone“ (VZ 244.3), um Anliegern die Durchfahrt zu ermöglichen.

VZ 1020-30 Anlieger frei im Überblick:

  • Anlieger sind ausgenommen
  • Bezieht sich auf das Verkehrszeichen, mit dem es kombiniert ist
  • Anbringung in der Regel unterhalb des Bezugszeichens
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Alform oder Randform
  • Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Größe: 231 x 420 mm oder 330 x 600 mm (HxB)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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