Verkehrszeichen 1012-30 Ladezone

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Größe
Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 1012-30 „Ladezone“ ist ein rechteckiges Zusatzschild mit weißem Grund, schwarzem Rand und der Aufschrift „Ladezone“ in Schwarz.

Bedeutung: Das Zeichen 1012-30 wird häufig mit einem Parkverbot-Schild kombiniert. Die Zusatzinformation „Ladezone“ erklärt und betont die Botschaft des Verkehrszeichens. Im markierten Abschnitt darf nicht länger als drei Minuten zum Be- oder Entladen bzw. Ein- oder Aussteigen gehalten werden. Ladegeschäfte müssen zügig durchgeführt werden.

Einsatz: VZ 1012-30 ist ein Verkehrszeichen gemäß StVO und zählt zur Gruppe der allgemeinen Zusatzzeichen mit verbalen Angaben. Die Gestaltung der Zusatztafel ist festgelegt und sollte nicht verändert werden.

Das Zeichen 1012-30 wird unmittelbar, meist unter dem Verkehrszeichen, auf das es sich bezieht, angebracht. Es dient als Zusatz zum Vorschriftzeichen „Eingeschränktes Haltverbot“ (VZ 286) und erläutert und betont das Ge- bzw. Verbot desselben.

VZ 1012-30 Ladezone im Überblick:

  • Erläutert das zugehörige Verkehrszeichen (Eingeschränktes Haltverbot)
  • Anbringung in der Regel unterhalb des Bezugszeichens
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Alform oder Randform
  • Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Größe: 231 x 420 mm, 330 x 600 mm (HxB)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

Alternativen