Verkehrszeichen 1000-30 Beide Richtungen, zwei gegengerichtete waagerechte Pfeile

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Größe
Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 1000-30 „Beide Richtungen, zwei gegengerichtete waagerechte Pfeile“ ist ein rechteckiges weißes Verkehrsschild mit schwarzem Rand. Darauf sind zwei schwarze, horizontale Pfeile abgebildet; der obere zeigt nach links, der untere nach rechts.

Bedeutung: Das Zusatzzeichen 1000-30 bezieht sich auf das jeweilige Verkehrszeichen, bei dem es angebracht ist. Es weist darauf hin, dass der Verkehr in beide Richtungen fließt bzw. kreuzt. Das Zusatzzeichen kann auch bedeuten, dass die im Verkehrszeichen enthaltene Warnung oder Information für beide Richtungen – also nach links und nach rechts – gilt.

Einsatz: VZ 1000-30 ist ein Verkehrszeichen nach StVO und gehört zur Gruppe der allgemeinen Zusatzzeichen. Die Gestaltung des Zusatzzeichens ist festgelegt und sollte nicht verändert werden.

Das Zeichen 1000-30 wird unmittelbar, in der Regel unterhalb des Verkehrszeichens, auf das es sich bezieht, montiert. Das Zusatzzeichen 1000-30 kann beispielsweise in Verbindung mit einem Gefahrzeichen an einer Kreuzung darauf hinweisen, dass die Gefahrenstelle sich nach links und nach rechts erstreckt.

VZ 1000-30 Beide Richtungen, zwei gegengerichtete waagerechte Pfeile im Überblick:

  • Verkehr verläuft bzw. kreuzt in beiden Richtungen
  • Das zugehörige Verkehrszeichen gilt für beide Richtungen
  • Anbringung direkt am Bezugszeichen, in der Regel unterhalb
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Alform oder Randform
  • Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Größe: 231 x 420 mm oder 330 x 600 mm (HxB)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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