Verkehrszeichen 1053-52 Nur innerhalb gekennzeichneter Parkflächen

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Größe
Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 1053-52 „Nur innerhalb gekennzeichneter Parkflächen“ ist ein quadratisches, weißgrundiges Zusatzschild mit schwarzer Umrandung und der schwarzen Aufschrift „nur innerhalb gekennzeichneter Parkflächen“.

Bedeutung: Steht das Zusatzzeichen 1053-52 zusammen mit einem blauen Parkplatzschild, weist es darauf hin, dass hier das Parken nur auf den gekennzeichneten Parkplätzen erlaubt ist.

Einsatz: Als StVO-Verkehrszeichen gehört VZ 1053-52 zur Gruppe der beschränkenden Zusatzzeichen. Die Gestaltung der Zusatztafel ist festgelegt und sollte nicht verändert werden.

VZ 1053-52 kann mit dem Richtzeichen „Parken“ (VZ 314) kombiniert werden und gibt vor, dass Fahrzeuge nur auf den gekennzeichneten Flächen geparkt werden dürfen. Die Zusatztafel 1053-52 wird unmittelbar, meist unterhalb des Verkehrszeichens, auf das sie sich bezieht, befestigt.

VZ 1053-52 Nur innerhalb gekennzeichneter Parkflächen im Überblick:

  • Parken nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen erlaubt
  • Bezieht sich auf das Verkehrszeichen, mit dem es kombiniert ist
  • Anbringung meist unterhalb des Bezugszeichens
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Alform oder Randform
  • Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Größe: 420 x 420 mm oder 600 x 600 mm (HxB)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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