Verkehrszeichen 1053-30 Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Größe
Lochung

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 1053-30 „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ ist ein weißgrundiges Zusatzschild in Rechteckform, mit schwarzer Umrandung und der schwarzen Aufschrift „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“.

Bedeutung: Häufig wird das Zusatzzeichen 1053-30 mit einem Halteverbot kombiniert. Dies bedeutet, dass ein generelles Park- oder Halteverbot gilt, auf den markierten Parkplätzen jedoch geparkt werden darf.

Einsatz: Das StVO-Verkehrszeichen 1053-30 zählt zur Gruppe der beschränkenden Zusatzzeichen. Das Aussehen der Zusatztafel ist festgelegt und sollte nicht verändert werden.

VZ 1053-30 kann zum Beispiel mit dem Vorschriftzeichen „Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone“ (VZ 290.1) eingesetzt werden, um innerhalb der Zone nur bestimmte Parkflächen – nämlich besonders gekennzeichnete – freizugeben. Die Zusatztafel 1050-30 wird unmittelbar, meist unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich bezieht, befestigt.

VZ 1053-30 Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt im Überblick:

  • Gibt gekennzeichnete Flächen zum Parken frei
  • Bezieht sich auf das Verkehrszeichen, mit dem es kombiniert ist
  • Anbringung meist unterhalb des Bezugszeichens
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Alform oder Randform
  • Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Größe: 231 x 420 mm oder 330 x 600 mm (HxB)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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