Verkehrszeichen 290.1 Beginn eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
- Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 600 x 600 mm (HxB)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Produktbeschreibung:
Das Verkehrszeichen 290.1 „Beginn eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone“ ist ein quadratisches Vorschriftzeichen mit weißem Hintergrund. Oben ist das Zeichen 286 „Eingeschränktes Halteverbot“ integriert. Darunter steht in schwarzen Großbuchstaben „ZONE“.
Bedeutung: Das Verkehrsschild 290.1 zeigt den Übergang in eine Zone an, in der Fahrzeuge nicht länger als 3 Minuten halten dürfen. Ein- und Aussteigen ist erlaubt, ebenso das zügige Be- und Entladen des Fahrzeugs, nicht jedoch das Parken. Deshalb wird die Zone allgemein auch „Parkverbotszone“ genannt. Das eingeschränkte Halteverbot gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, es sei denn, sie sind durch andere Verkehrszeichen freigegeben, beispielsweise für Anwohner mit Parkausweis oder zum Parken mit Parkscheibe.
Einsatz: VZ 290.1 kennzeichnet den Beginn einer Zone mit eingeschränktem Haltverbot. Die Schilder sind so aufzustellen, dass sie für den einbiegenden Verkehr gut sichtbar sind – falls erforderlich, auf beiden Straßenseiten. Das Parken für Bewohner oder mit Parkschein oder Parkscheibe kann durch Zusatzzeichen erlaubt werden.
Varianten: Das Zeichen 290.1 bieten wir auch als doppelseitige Ausführung mit VZ 290.2 auf der Rückseite an.
VZ 290.1 Beginn eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone im Überblick:
- Beginn einer Zone, in der das Halten für max. 3 Minuten erlaubt ist
- Ein- und Aussteigen sowie zügiges Be- und Entladen möglich
- Verkehrsflächen können durch Zusatzzeichen zum Parken freigegeben werden
Zubehör
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Betonsockelsteine & Schilderfundamente mit Stellschrauben
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Bandschellen, Lochabstand 70 bis 900 mm
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Klemmschelle K1
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Bandschelle T-Version B107T
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Alform-Klemmschelle AKS
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Betonsockelsteine & Schilderfundamente mit Hartholzkeilen
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TL-Bakenfußplatte Future MB-TL 92 von Wemas
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TL-Universalfußplatte K35
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T-Rohrschellen aus Aluminium Ø 60 und 76 mm
Alternativen
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Verkehrszeichen 286-21 Eingeschränktes Halteverbot Anfang, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 283-31 Absolutes Halteverbot Mitte, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 286-31 Eingeschränktes Halteverbot Mitte, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 283 Absolutes Halteverbot
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Verkehrszeichen 283-21 Absolutes Halteverbot Anfang, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 286-11 Eingeschränktes Halteverbot Ende, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 283-20 Absolutes Halteverbot Ende, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 283-30 Absolutes Halteverbot Mitte, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 290.1-40 Beginn/Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone, doppelseitig (Rückseite: Verkehrszeichen 290.2)
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Verkehrszeichen 286-10 Eingeschränktes Halteverbot Anfang, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 286-20 Eingeschränktes Halteverbot Ende, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 283-11 Absolutes Halteverbot Ende, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 286 Eingeschränktes Halteverbot
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Verkehrszeichen 283-10 Absolutes Halteverbot Anfang, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 286-30 Eingeschränktes Halteverbot Mitte, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 290.2 Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone