Verkehrszeichen 286 Eingeschränktes Halteverbot
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
- Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Produktbeschreibung:
Unser Verkehrszeichen 286 „Eingeschränktes Halteverbot“ ist ein rundes Schild mit blauem Grund, rotem Rand und einem roten Balken, der das Sinnbild von links oben nach rechts unten diagonal in zwei Hälften teilt.
Bedeutung: Das Verbots- bzw. Gebotszeichen 286 untersagt, länger als 3 Minuten auf der Fahrbahn zu halten. Ein- und Aussteigen sowie zügiges Be- und Entladen des Fahrzeugs sind erlaubt, Parken ist verboten. Das Halteverbotsschild ist daher auch unter dem Namen „Parkverbot“ bekannt.
Einsatz: Das Zeichen 286 StVO kommt dort zum Einsatz, wo ganztägiges Parken nicht möglich ist, kurzzeitiges Halten die Sicherheit und den Verkehrsfluss jedoch nicht wesentlich beeinträchtigt. Dies kann zum Beispiel vor öffentlichen Gebäuden oder Einrichtungen mit Anliefer- oder Besucherverkehr der Fall sein. Es empfiehlt sich, das eingeschränkte Halteverbot durch Zusatzzeichen zeitlich zu begrenzen. Es können auch bestimmte Verkehrsarten durch Zusatzzeichen ausgenommen werden.
VZ 286 gilt bis zur nächsten Kreuzung oder Straßeneinmündung; auch Verkehrszeichen, die eine andere Regelung zum Halten oder Parken vorsehen, können es aufheben. Wenn das Parkverbotsschild mobil verwendet wird, setzt es vorübergehend Verkehrszeichen außer Kraft, die das Parken erlauben.
Varianten: Das Verkehrszeichen 286 gibt es auch mit weißen Richtungspfeilen, die Anfang, Mitte oder Ende des eingeschränkten Haltverbots für die jeweilige Straßenseite anzeigen.
VZ 286 Eingeschränktes Halteverbot im Überblick:
- Halten auf der Fahrbahn für max. 3 Minuten erlaubt
- Nur Ein- und Aussteigen sowie zügiges Be- und Entladen möglich
- Kann mit Zusatzzeichen zur zeitlichen Beschränkung kombiniert werden
Zubehör
-
Betonsockelsteine & Schilderfundamente mit Stellschrauben
-
Bandschellen, Lochabstand 70 bis 900 mm
-
Schaftrohre aus Stahl 40 x 40 mm
-
Klemmschelle K1
-
Bandschelle T-Version B107T
-
Alform-Klemmschelle AKS
-
TL-Bakenfußplatte Future MB-TL 92 von Wemas
-
Klebepfeile für Verkehrszeichen, reflektierend
-
TL-Universalfußplatte K35
-
T-Rohrschellen aus Aluminium Ø 60 und 76 mm
Alternativen
-
Verkehrszeichen 286-31 Eingeschränktes Halteverbot Mitte, Aufstellung links
-
Verkehrszeichen 286-10 Eingeschränktes Halteverbot Anfang, Aufstellung rechts
-
Verkehrszeichen 283-11 Absolutes Halteverbot Ende, Aufstellung links
-
Verkehrszeichen 283-10 Absolutes Halteverbot Anfang, Aufstellung rechts
-
Verkehrszeichen 283-20 Absolutes Halteverbot Ende, Aufstellung rechts
-
Verkehrszeichen 286-11 Eingeschränktes Halteverbot Ende, Aufstellung links
-
Verkehrszeichen 283 Absolutes Halteverbot
-
Verkehrszeichen 286-21 Eingeschränktes Halteverbot Anfang, Aufstellung links
-
Verkehrszeichen 286-20 Eingeschränktes Halteverbot Ende, Aufstellung rechts
-
Verkehrszeichen 286-30 Eingeschränktes Halteverbot Mitte, Aufstellung rechts
-
Verkehrszeichen 283-21 Absolutes Halteverbot Anfang, Aufstellung links
-
Verkehrszeichen 290.1 Beginn eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone
-
Verkehrszeichen 283-30 Absolutes Halteverbot Mitte, Aufstellung rechts
-
Verkehrszeichen 290.2 Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone
-
Verkehrszeichen 283-31 Absolutes Halteverbot Mitte, Aufstellung links
-
Verkehrszeichen 290.1-40 Beginn/Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone, doppelseitig (Rückseite: Verkehrszeichen 290.2)