Verkehrszeichen 286-20 Eingeschränktes Halteverbot Ende, Aufstellung rechts
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
- Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Produktbeschreibung:
Das Verkehrszeichen 286-20 „Eingeschränktes Halteverbot Ende, Aufstellung rechts“ ist ein Verkehrsschild in runder Form. Es hat eine rote Umrandung und einen blauen Grund, durch den diagonal ein roter Balken verläuft. Der weiße Pfeil im unteren Schildbereich zeigt nach rechts von der Fahrbahn weg.
Bedeutung: Mit dem Vorschriftzeichen 286-20 endet das eingeschränkte Haltverbot auf der rechten Straßenseite. Vor dem Schild ist es untersagt, länger als 3 Minuten auf der Fahrbahn zu halten. Ein- und Aussteigen sowie zügiges Be- und Entladen des Fahrzeugs sind erlaubt, das Parken ist verboten.
Einsatz: Das Zeichen 286-20 StVO kennzeichnet das Ende des eingeschränkten Haltverbots auf der Fahrbahn an der rechten Straßenseite. Es wird spitzwinklig zur Fahrbahn aufgestellt und meist dort eingesetzt, wo kurzzeitiges Halten den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit nicht gefährdet. Die Geltungszeit sollte durch Zusatzzeichen begrenzt werden. Bestimmte Verkehrsarten können, ebenfalls durch Zusatzzeichen, ausgenommen sein. Bei mobilem Einsatz hebt VZ 286-20 vorübergehend Verkehrszeichen vor Ort auf, die das Parken erlauben.
Varianten: Das Verkehrszeichen 286 gibt es bei uns „blanko“ sowie mit weißen Pfeilen, die Anfang oder Mitte des eingeschränkten Haltverbots für die jeweilige Straßenseite anzeigen.
VZ 286-20 Eingeschränktes Halteverbot Ende, Aufstellung rechts im Überblick:
- Vor dem Schild darf auf der Fahrbahn nicht länger als 3 Minuten gehalten werden
- Nur Ein- und Aussteigen bzw. zügiges Be- und Entladen erlaubt
- Gilt für die Straßenseite, auf der es steht – hier rechts
- Kann mit Zusatzzeichen zeitlich eingegrenzt werden
Zubehör
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Betonsockelsteine & Schilderfundamente mit Stellschrauben
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Bandschellen aus Stahl, Lochabstand 70 bis 900 mm
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Schaftrohre aus Stahl 40 x 40 mm
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Klemmschelle K1 aus Kunststoff für Ø 42 mm und 40 x 40 mm
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Bandschelle T-Version aus Stahl, Lochabstand 70 mm
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Alform-Klemmschelle AKS Ø 48, 60 und 76 mm, ein- oder doppelseitig
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TL-Bakenfußplatte Future MB-TL 92 von Wemas
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TL-Universalfußplatte K35
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T-Rohrschellen aus Aluminium Ø 60 und 76 mm, Lochabstand 70 mm
Alternativen
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Verkehrszeichen 286-11 Eingeschränktes Halteverbot Ende, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 286 Eingeschränktes Halteverbot
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Verkehrszeichen 286-30 Eingeschränktes Halteverbot Mitte, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 283-11 Absolutes Halteverbot Ende, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 283-10 Absolutes Halteverbot Anfang, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 290.1-40 Beginn/Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone, doppelseitig (Rückseite: Verkehrszeichen 290.2)
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Verkehrszeichen 290.2 Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone
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Verkehrszeichen 283 Absolutes Halteverbot
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Verkehrszeichen 283-20 Absolutes Halteverbot Ende, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 283-30 Absolutes Halteverbot Mitte, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 286-10 Eingeschränktes Halteverbot Anfang, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 286-31 Eingeschränktes Halteverbot Mitte, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 286-21 Eingeschränktes Halteverbot Anfang, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 290.1 Beginn eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone
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Verkehrszeichen 283-31 Absolutes Halteverbot Mitte, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 283-21 Absolutes Halteverbot Anfang, Aufstellung links