Verkehrszeichen 283-30 Absolutes Halteverbot Mitte, Aufstellung rechts
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
- Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Produktbeschreibung:
Das Verkehrszeichen 283-30 „Absolutes Halteverbot Mitte, Aufstellung rechts“ ist ein rundes Verkehrsschild mit blauem Grund und roter Umrandung. Das x-förmige rote Kreuz unterteilt das Schild in vier Felder. Der weiße Richtungspfeil im oberen Viertel zeigt nach links zur Fahrbahn, der Pfeil im unteren Viertel nach rechts von der Fahrbahn weg.
Bedeutung: Das Gebots- bzw. Verbotszeichen 283-30 zeigt an, dass auf der rechten Straßenseite in den Abschnitten vor und hinter dem Schild das Halten auf der Fahrbahn untersagt ist.
Einsatz: VZ 283-30 StVO wiederholt das Haltverbot innerhalb der Verbotsstrecke, wenn diese schwer zu erkennen ist. Es wird im spitzen Winkel zur Fahrbahn aufgestellt und gilt für die Straßenseite, auf der es steht – hier rechts – bis zur nächsten Kreuzung oder Straßeneinmündung. Es kann auch durch Verkehrszeichen, die eine andere Regelung zum Halten oder Parken vorschreiben, außer Kraft gesetzt werden.
In mobiler Ausführung, beispielsweise um Parkplätze für Umzugs-LKW oder Baufahrzeuge auszuweisen, markiert das Zeichen 283-30 die Mitte eines vorübergehenden Haltverbots und hebt damit Verkehrszeichen auf, die das Parken erlauben.
Für die Einrichtung eines Halteverbots sollen Verkehrssicherheit, Verkehrsfluss und Belange des ÖPNV geprüft werden. Das Vorschriftzeichen 283-30 kann durch Zusatzzeichen zeitlich begrenzt werden.
Varianten: VZ 283 gibt es bei uns ohne Richtungspfeile sowie mit Pfeilen, die Anfang oder Ende des Haltverbots anzeigen, jeweils für die linke oder rechte Straßenseite.
VZ 283-30 absolutes Halteverbot Mitte, Aufstellung rechts im Überblick:
- Kennzeichnet die Mitte einer Strecke mit absolutem Haltverbot
- Gilt für die Straßenseite, auf der es steht – hier rechts
- Kann mit Zusatzzeichen zur zeitlichen Beschränkung kombiniert werden
Zubehör
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Betonsockelsteine & Schilderfundamente mit Stellschrauben
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Bandschellen aus Stahl, Lochabstand 70 bis 900 mm
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Schaftrohre aus Stahl 40 x 40 mm
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Klemmschelle K1 aus Kunststoff für Ø 42 mm und 40 x 40 mm
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Bandschelle T-Version aus Stahl, Lochabstand 70 mm
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Alform-Klemmschelle AKS Ø 48, 60 und 76 mm, ein- oder doppelseitig
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TL-Bakenfußplatte Future MB-TL 92 von Wemas
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Klebepfeile für Verkehrszeichen, reflektierend
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TL-Universalfußplatte K35
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T-Rohrschellen aus Aluminium Ø 60 und 76 mm, Lochabstand 70 mm
Alternativen
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Verkehrszeichen 286-21 Eingeschränktes Halteverbot Anfang, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 283-11 Absolutes Halteverbot Ende, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 290.1 Beginn eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone
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Verkehrszeichen 286-10 Eingeschränktes Halteverbot Anfang, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 290.2 Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone
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Verkehrszeichen 283-21 Absolutes Halteverbot Anfang, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 283-31 Absolutes Halteverbot Mitte, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 290.1-40 Beginn/Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone, doppelseitig (Rückseite: Verkehrszeichen 290.2)
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Verkehrszeichen 286-31 Eingeschränktes Halteverbot Mitte, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 283-20 Absolutes Halteverbot Ende, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 286-20 Eingeschränktes Halteverbot Ende, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 286-11 Eingeschränktes Halteverbot Ende, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 286 Eingeschränktes Halteverbot
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Verkehrszeichen 283-10 Absolutes Halteverbot Anfang, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 286-30 Eingeschränktes Halteverbot Mitte, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 283 Absolutes Halteverbot