Verkehrszeichen 277.1 Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen

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Reflektierende Folie
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Produktbeschreibung

Unser Verkehrszeichen 277.1 „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“ ist ein rundes Verkehrsschild (Ronde) mit rotem Rand und weißer Mitte. Auf der linken Seite zeigt es ein Kraftfahrzeug in Rot als Sinnbild. Rechts daneben sind oben ein Fahrrad und darunter, durch einen Querstrich getrennt, ein Motorrad als Piktogramme in Schwarz abgebildet. Dieses Vorschriftenzeichen können Sie in der festen Größe von 600 mm im Durchmesser (Ø) bei uns bestellen.

Bedeutung: Ab dem Vorschriftszeichen 277.1 dürfen einspurige Fahrzeuge wie Fahrräder, Mofas oder Motorräder nicht von mehrspurigen Kraftfahrzeugen – PKW oder LKW – und Motorrädern mit Beiwagen überholt werden.

Einsatz: Das mit Zeichen 277.1 StVO geltende Überholverbot wird nur dort ausgesprochen, wo einspurige Fahrzeuge aufgrund der örtlichen Gegebenheiten durch einen Überholvorgang gefährdet werden können. Dies können zum Beispiel Engstellen, Gefäll- und Steigungsstrecken oder grundsätzlich unübersichtliche Verkehrslagen sein. Das Gebots- bzw. Verbotszeichen 277.1 steht nur dort, wo Gefahrzeichen oder Richtungstafeln nicht ausreichen würden, um eine entsprechend vorsichtige Fahrweise zu bewirken. Hinter Kreuzungen und Einmündungen sollte es dann wiederholt werden, wenn dort möglicherweise auch Ortsunkundige einbiegen. Außerhalb geschlossener Ortschaften empfiehlt sich die Aufstellung auf beiden Straßenseiten. Unter bestimmten Bedingungen (s. VwV-StVO) kann 277.1 mit Gefahr- und Zusatzzeichen kombiniert werden.

Besonderheit: Grundlegende Informationen zum Einsatz von Zeichen 277.1 finden sich in den Verwaltungsvorschriften (VwV) zur StVO.

VZ 277.1 Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen im Überblick

  • mehrspurige KFZ dürfen Fahrräder, Mofas oder Motorräder nicht überholen
  • Einsatz dort, wo sicherer Überholvorgang von einspurigen Fahrzeugen nicht zu gewährleisten
  • Möglichkeit der Kombination mit Gefahr- und Zusatzzeichen
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 600 mm Durchmesser (Ø)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • gemäß StVO & VzKat
  • mit RAL-Gütezeichen & CE- Zeichen

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