Verkehrszeichen 274-90 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 90 km/h

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Größe
Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 274-90 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 90 km/h“ ist ein rundes Verkehrsschild (Ronde) in Weiß mit signalrotem Rand. In der Mitte steht die schwarze Zahl Neunzig für die erlaubte Höchstgeschwindigkeit.

Bedeutung: Mit dem Gebots- bzw. Verbotszeichen 274-90 wird die Geschwindigkeit, die Fahrzeuge nicht überschreiten dürfen, auf 90 km/h festgelegt.

Einsatz: Das Vorschriftzeichen 274-90 ordnet eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h an. Es steht in der Regel nur dort, wo Gefahrzeichen oder Richtungstafeln nicht genügen würden, um eine der Situation angepasste Fahrweise herbeizuführen. Unter bestimmten Bedingungen (s. VwV-StVO) kann es mit Gefahren- oder Zusatzzeichen kombiniert werden. VZ 274-90 soll so angebracht werden, dass es auch bei ungünstigen Sichtverhältnissen rechtzeitig wahrgenommen werden kann. Dafür reichen außerorts 50 bis 100 Meter Vorlauf aus, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 200 Meter. Auf Autobahnen empfiehlt es sich in der Regel, das Geschwindigkeitsschild nach 1 km zu wiederholen. Häufige Wechsel der Geschwindigkeitsbegrenzungen sollten vermieden werden.

Besonderheit: Den Einsatz von Zeichen 274 regeln die Verwaltungsvorschriften (VwV) zur StVO im Detail.

VZ 274-90 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 90 km/h im Überblick

  • Fahrzeuge dürfen das maximale Tempo von 90 km/h nicht überschreiten
  • Aufstellung mit ausreichendem Vorlauf zur Risikostrecke
  • Kombination mit Gefahrzeichen oder Zusatzzeichen möglich
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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