Verkehrszeichen 274-70 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Größe
Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 274-70 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h“ ist ein Verkehrsschild in runder Form (Ronde) mit rotem Rand, weißem Grund und einer schwarzen Siebzig in der Mitte. Der Zahlenwert steht für die erlaubte Höchstgeschwindigkeit.

Bedeutung: Das Gebots- bzw. Verbotszeichen 274-70 spricht ein Tempolimit von 70 km/h für Fahrzeuge aus – sie dürfen nicht schneller fahren.

Einsatz: VZ 274-70 legt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h fest. Das Vorschriftzeichen wird wie alle Streckenverbote in der Regel nur dort verwendet, wo Gefahrzeichen oder Richtungstafeln nicht ausreichen würden, um auf eine angemessene Fahrweise hinzuwirken. In bestimmten Situationen (s. VwV-StVO) kann es mit Gefahrenzeichen oder Zusatzzeichen kombiniert werden.

Allgemein ist für den Einsatz von Zeichen 274-70 zu beachten, dass es selbst bei ungünstigen Sichtverhältnissen frühzeitig erkennbar sein muss. Dafür reicht außerhalb geschlossener Ortschaften ein Vorlauf von 50 bis 100 Metern aus, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen von 200 Metern. Wo mit dem Einbiegen Ortsunkundiger zu rechnen ist, soll VZ 274-70 hinter Kreuzungen und Einmündungen wiederholt werden. Auf Autobahnen kann eine Wiederholung nach 1 km sinnvoll sein. Häufige Wechsel der Geschwindigkeitsbegrenzungen sollten vermieden werden.

Im Besonderen gilt für das Zeichen 274-70 StVO, dass dort, wo Fußgänger oder Radfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften besonders gefährdet sind, Tempo 70 aus Sicherheitsgründen vorgeschrieben werden kann. Vor außerorts gelegenen Ampeln ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit grundsätzlich auf 70 km/h zu begrenzen.

Besonderheit: Die Regelungen zum Einsatz von Zeichen 274 finden sich in den Verwaltungsvorschriften zur StVO.

VZ 274-70 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h im Überblick

  • Fahrzeuge dürfen ein Tempo von 70 km/h nicht überschreiten
  • ausreichender Vorlauf vor der Gefahrenstrecke ist zu beachten
  • gilt vor Lichtzeichenanlagen außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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