Verkehrszeichen 274.1-40 Beginn/Ende einer Tempo 30-Zone, doppelseitig (Rückseite: Verkehrszeichen 274.2)

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 274.1-40 „Beginn/Ende einer Tempo 30-Zone, doppelseitig (Rückseite: Verkehrszeichen 274.2)“ ist ein doppelseitiges Gebots- bzw. Verbotszeichen in Quadratform. Auf der Vorderseite sind auf weißem Grund ein roter Verbotskreis mit der Zahl Dreißig sowie der schwarze Schriftzug „ZONE“ abgebildet. Die Schild-Rückseite zeigt das gleiche Sinnbild in Grau auf Weiß; es ist von rechts oben nach links unten mit fünf schwarzen Linien durchgestrichen.

Bedeutung: Das Verkehrsschild 274.1-40 schreibt auf seiner Vorderseite mit Zeichen 274.1 StVO den Beginn einer Tempo 30-Zone vor. Fahrzeuge dürfen innerhalb dieser Zone nicht schneller als 30 km/h fahren. Auf der Schildrückseite signalisiert das Zeichen 274.2 die Ausfahrt aus der Zone und damit die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung.

Einsatz: VZ 274.1-40 kennzeichnet mit seinen beiden Seiten den Beginn bzw. das Ende einer Zone, in der Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge gilt. Abseits von Hauptverkehrsstraßen können Bereiche als Tempo 30-Zonen ausgewiesen werden. Hier soll der Fließverkehr besonders viel Rücksicht auf die übrigen Verkehrsteilnehmenden und auf die Anwohnerschaft nehmen. Die doppelseitige Ausführung ist zur Anwendung empfohlen, sofern die Tempo-30-Zone nicht an eine Fußgänger- oder Fahrradzone, eine Fahrradstraße oder einen verkehrsberuhigten Bereich grenzt. Dort sollen am Übergang die entsprechenden Zeichen zur Einfahrt in den nachfolgenden Bereich stehen. Das Zeichen 274.1-40 ist so anzubringen, dass es rechtzeitig wahrgenommen wird; an Einmündungen oder Kreuzungen kann eine beidseitige Aufstellung sinnvoll sein. Weitere Verkehrszeichen mit einer Begründung für die Geschwindigkeitsbeschränkung in der Zone sind nicht erlaubt. Mit dem Zeichen 274.1-40 können in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen auch Tempobegrenzungen von weniger als 30 km/h in der Zone signalisiert werden.

Besonderheit: Tempo 30-Zonen werden von den Straßenverkehrsbehörden im Einvernehmen mit der Gemeinde eingerichtet.

Varianten: Die beiden Seiten dieses Verkehrsschilds erhalten Sie bei uns auch als jeweils einseitige Ausführung.

VZ 274.1-40 Beginn/Ende einer Tempo 30-Zone, doppelseitig (Rückseite: Verkehrszeichen 274.2) im Überblick

  • kennzeichnet den Beginn/das Ende einer Tempo-30-Zone
  • in der Zone gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für Fahrzeuge
  • doppelseitige Variante in der Regel empfehlenswert
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1 oder RA2
  • Maße: 600 x 600 mm oder 840 x 840 mm (HxB)
  • Sinnbild doppelseitig
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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