Verkehrszeichen 274.2-20 Ende einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Größe
Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 274.2-20 „Ende einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen“ ist ein quadratisches Verkehrsschild gemäß StVO. Es zeigt in Grau auf Weiß einen Verbotskreis mit der Zahl Zwanzig und darunter den Schriftzug „ZONE“. Diagonal über das Sinnbild verlaufen fünf schwarze Linien von rechts nach links.

Bedeutung: Das Vorschriftszeichen 274.2-20 weist das Ende der Tempo-20-Zone an und hebt damit die Geschwindigkeitsbeschränkung von 20 km/h für Fahrzeuge auf.

Einsatz: VZ 274.2-20 markiert das Ende einer Zone mit Tempo 20 als Höchstgeschwindigkeit. Es wird empfohlen, dieses Zeichen auf der Rückseite des Zeichens 274.1-20 anzubringen bzw. die doppelseitige Schild-Variante 274.1-41 zu wählen. Das Verkehrszeichen 274.2-20 ist dort entbehrlich, wo die Tempo-20-Zone in eine Fußgänger- oder Fahrradzone, eine Fahrradstraße oder Tempo 30-Zone übergeht. Am Übergang sollen stattdessen die entsprechenden Vorschriftzeichen für den nachfolgenden Bereich stehen.

Varianten: Dieses Verkehrsschild erhalten Sie bei uns auch als doppelseitige Ausführung in Kombination mit VZ 274.1-20.

VZ 274.2-20 Ende einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen im Überblick

  • kennzeichnet das Ende einer verkehrsberuhigten Tempo-20-Zone
  • Aufhebung des Tempolimits von 20 km/h
  • kein Einsatz bei Übergang zu anderen Zonen
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1 oder RA2
  • Maße: 600 x 600 mm oder 840 x 840 mm (HxB)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen