Verkehrszeichen 267 Verbot der Einfahrt

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Reflektierende Folie
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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 267 „Verbot der Einfahrt“ ist auch unter der Bezeichnung „Einfahrt verboten“ bekannt. Das runde Verkehrsschild (Ronde) ist signalrot und hat in der Mitte einen waagerechten weißen Balken.

Bedeutung: In eine mit Verbotsschild 267 gekennzeichnete Fahrbahn dürfen Fahrzeuge nicht einfahren.

Einsatz: Mit VZ 267 wird dem Fahrzeugverkehr die Einfahrt in eine Fahrbahn verboten. Wie alle Vorschriftzeichen steht das Zeichen 267 an dem Ort, wo oder von wo an es befolgt werden muss. Es wird auf der rechten Seite der Fahrbahn, auf die es sich bezieht, oder auf beiden Fahrbahnseiten angebracht.

VZ 267 Verbot der Einfahrt im Überblick

  • verbietet Fahrzeugen die Einfahrt in eine Fahrbahn
  • steht auf der rechten Fahrbahnseite oder auf beiden Seiten
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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