Verkehrszeichen 266 Tatsächliche Länge

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Bauart
Reflektierende Folie
Lochplan zur Schellenmontage
Schildbeschriftung
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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 266 „Tatsächliche Länge“ ist ein Verbotsschild in runder Form (Ronde) mit roter Umrandung und weißem Grund. In der Mitte ist in Schwarz das Sinnbild für einen LKW sowie darunter zwischen einem zweiseitigen Pfeil die jeweils zulässige Länge in Metern abgebildet.

Bedeutung: Zeichen 266 erteilt Fahrzeugen, deren Gesamtlänge den auf dem jeweiligen Schild genannten Maximalwert überschreitet, ein Verbot.

Einsatz: VZ 266 untersagt die Verkehrsteilnahme von Fahrzeugen, deren Länge die angegebene Grenze überschreitet. Hier ist die Gesamtlänge des Fahrzeugs einschließlich Ladung, bei Fahrzeugkombinationen die Gesamtlänge des Zugs ausschlaggebend. Beim Einsatz dieses Verbotszeichens sollte darauf geachtet werden, dass rechtzeitig Alternativrouten ausgeschildert werden. Das Zeichen 266 steht dann am Beginn der Umleitungsbeschilderung sowie, wenn nötig, direkt vor der gesperrten Stelle. Das Verbot kann sich auch auf einzelne Fahrstreifen oder Fahrtrichtungen beziehen.

VZ 266 Tatsächliche Länge im Überblick

  • Verkehrsverbot für Fahrzeuge und Züge mit einer Gesamtlänge > x
  • Ausweichmöglichkeiten rechtzeitig ausschildern
  • Anbringung am Beginn der Umleitungsankündigung und an der Sperrstelle
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 600 mm Durchmesser (Ø)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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