Verkehrszeichen 261 Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern

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Bauart
Reflektierende Folie
Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 261 „Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ ist ein Vorschriftzeichen in runder Form (Ronde) mit rotem Rand und weißem Grund. In seiner Mitte zeigt es ein Gefahrensymbol in Orange und Schwarz.

Bedeutung: Das Zeichen 261 verbietet Kraftfahrzeugen, die gefährliche Güter transportieren, die Verkehrsteilnahme.

Einsatz: Mit VZ 261 kann Kraftfahrzeugen mit gefährlichen Gütern ein Verkehrsverbot erteilt werden, wenn die Gefahr besteht, dass sich durch einen Unfall oder sonstige Zwischenfälle erhebliche Risiken für Leben, Gesundheit, Umwelt oder Bauwerke ergeben können. Möglich wäre dies zum Beispiel bei Gefällestrecken, die direkt in Wohngebiete führen. Wie alle Vorschriftszeichen ist auch das Schild 261 gemäß StVO in der Regel dort anzubringen, wo oder von wo an das Gebot zu befolgen ist. Die Entfernung zum Beginn der Verbotsstrecke kann auch früher auf einem Zusatzzeichen angegeben werden.

Besonderheit: Welche gefährlichen Stoffe und Gegenstände nicht oder nur unter bestimmten Umständen befördert werden dürfen, ist in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Schifffahrt (GGVSEB) festgelegt. 

VZ 261 Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern im Überblick

  • Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlicher Ladung
  • Einsatz bei Gefahr für Leben, Gesundheit, Umwelt oder Bauwerke
  • Aufstellung dort, wo oder von wo an das Verbot gilt oder Entfernungsangabe auf Zusatzzeichen
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 600 mm Durchmesser (Ø)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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