Verkehrszeichen 260 Verbot für Kraftfahrzeuge

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Größe
Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Vorschriftszeichen 260 „Verbot für Kraftfahrzeuge“ ist ein rundes Verkehrsschild (Ronde) mit rotem Rand. In seiner Mitte zeigt ein doppeltes Piktogramm in Schwarz auf Weiß ein Kraftrad oben und einen Kraftwagen unten.

Bedeutung: Das Zeichen 260 verbietet sowohl Krafträdern, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträdern und Mofas als auch Kraftwagen und sonstigen mehrspurigen Kraftfahrzeugen die Verkehrsteilnahme.

Einsatz: In Bereichen, die durch VZ 260 gekennzeichnet sind, dürfen Krafträder, Kleinkrafträder, Mofas, PKWs, LKWs und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge nicht am Verkehr teilnehmen. Wie alle Vorschriftzeichen ist auch das Verbotsschild 260 gemäß StVO in der Regel dort anzubringen, wo oder von wo an das Gebot zu befolgen ist.

Besonderheit: Wenn einzelne Verkehrsarten ausgeschlossen werden, sind die vorherige Ankündigung sowie der Hinweis auf mögliche Umleitungen erforderlich. Informationen zu den Gründen für ein Verkehrsverbot wie etwa zeitlich begrenzte Maßnahmen zum Schutz kultureller Veranstaltungen und ähnliches bietet die Straßenverkehrsordnung § 45 Abs. 1 bis 1b.

VZ 260 Verbot für Kraftfahrzeuge im Überblick

  • Verkehrsverbot für Krafträder, Kleinkrafträder, Mofas, Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftwagen
  • Aufstellung dort, wo oder von wo an das Verbot gilt
  • Vorschriftzeichen mit doppeltem Piktogramm
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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