Verkehrszeichen 257-58 Verbot für Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Größe
Lochplan zur Schellenmontage

24.90 

Stückpreis
zzgl. 19 % MwSt.
Ihr Preisvorteil ab
Gewicht: ca. 

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 257-58 „Verbot für Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen“ gehört zu den Vorschriftzeichen. Das runde Schild (Ronde) mit weißer Mitte und roter Umrandung zeigt einen schwarzen Traktor als Sinnbild.

Bedeutung: Das Zeichen 257-58 verbietet Kraftfahrzeugen (KFZ) und Zügen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h die Verkehrsteilnahme. Gemeint sind hier zum Beispiel Traktoren, landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge oder Gespanne aus Traktoren und Anhängern (Züge).

Einsatz: Das Verbotsschild 257-58 wird wie alle Vorschriftszeichen gemäß StVO in der Regel dort angebracht, wo oder von wo an das Gebot zu befolgen ist.

Besonderheit: Wenn einzelne Verkehrsarten ausgeschlossen werden, muss dies zuvor angekündigt sowie auf mögliche Umleitungen hingewiesen werden. Informationen zur Begründung eines Verkehrsverbots finden sich in der Straßenverkehrsordnung § 45 Abs. 1 bis 1b.

VZ 257-58 Verbot für Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen im Überblick

  • Verbot der Verkehrsteilnahme für langsam fahrende Traktoren und Gespanne
  • Aufstellung in der Regel dort, wo oder von wo an das Verbot gilt
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

Zubehör