Verkehrszeichen 257-57 Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Größe
Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 257-57 „Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger“ ist ein rundes Verbotsschild (Ronde) mit rotem Rand. Auf weißem Grund zeigt es das Sinnbild eines schwarzen LKW mit Anhänger.

Bedeutung: In mit VZ 257-57 beschilderten Bereichen ist Lastkraftwagen (LKW) mit Anhänger die Verkehrsteilnahme untersagt. Als LKW gelten große Kraftfahrzeuge für den Gütertransport. Ein Anhänger ist ein Fahrzeug ohne eigenen Antrieb. Fahren sie im Gespann, werden sie auch als Lastzug bezeichnet.

Einsatz: Das Verbotsschild 257-57 bezieht sich ausschließlich auf LKW mit Anhänger. Es steht wie alle Vorschriftszeichen gemäß StVO dort, wo oder von wo an das Gebot zu befolgen ist.

Besonderheit: Wenn einzelne Verkehrsarten ausgeschlossen werden, sind die vorherige Ankündigung sowie der Hinweis auf mögliche Umleitungen erforderlich. Informationen dazu, warum ein Verkehrsverbot erteilt werden kann, etwa zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße und Ähnliches, finden sich in der Straßenverkehrsordnung § 45 Abs. 1 bis 1b.

VZ 257-57 Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger im Überblick

  • Verbot der Verkehrsteilnahme für LKW mit Anhänger (Lastzüge)
  • Aufstellung in der Regel dort, wo oder von wo an das Verbot gilt
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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