Verkehrszeichen 257-56 Verbot für Personenkraftwagen mit Anhänger

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Größe
Lochplan zur Schellenmontage

24.90 

Stückpreis
zzgl. 19 % MwSt.
Ihr Preisvorteil ab
Gewicht: ca. 

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 257-56 „Verbot für Personenkraftwagen mit Anhänger“ ist ein rundes Verbotsschild (Ronde) mit rotem Rand. Auf weißem Grund zeigt es das Sinnbild eines schwarzen Autos oder PKW mit Anhänger.

Bedeutung: In Bereichen, die mit dem Zeichen 257-56 beschildert sind, ist Personenkraftwagen (PKW) mit Anhänger die Verkehrsteilnahme untersagt. Als PKW gelten mehrspurige, motorisierte Fahrzeuge zur Personenbeförderung, die über maximal acht Fahrgastsitzplätze verfügen. Ein Anhänger ist ein Fahrzeug ohne eigenen Antrieb. Die Kombination aus PKW als Zugfahrzeug und Anhänger wird auch Zug genannt.

Einsatz: Das Verbotsschild 257-56 gilt ausschließlich für Personenkraftwagen mit Anhänger. Es steht wie alle Vorschriftszeichen gemäß StVO dort, wo oder von wo an das Gebot zu befolgen ist.

Besonderheit: Wenn einzelne Verkehrsarten ausgeschlossen werden, sind die vorherige Ankündigung sowie der Hinweis auf mögliche Umleitungen erforderlich. Informationen dazu, warum Verkehrsverbote erteilt werden können, beispielsweise zur Durchführung von Straßenarbeiten, bietet die Straßenverkehrsordnung § 45 Abs. 1 bis 1b.

VZ 257-56 Verbot für Personenkraftwagen mit Anhänger im Überblick

  • PKW mit Anhänger ist die Verkehrsteilnahme untersagt
  • Aufstellung in der Regel dort, wo oder von wo an das Verbot gilt
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

Zubehör

Alternativen