Verkehrszeichen 257-54 Verbot für Kraftomnibusse

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
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Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Vorschriftzeichen 257-54 „Verbot für Kraftomnibusse“ ist ein Verkehrsschild in runder Form (Ronde) mit rotem Rand, weißer Mitte und dem Piktogramm für einen Bus in Schwarz.

Bedeutung: Mit dem Zeichen 257-54 wird Kraftomnibussen die Verkehrsteilnahme untersagt. Als Kraftomnibusse gelten Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastplätzen. Dies können Linienbusse, Schulbusse oder auch Reisebusse sein.

Einsatz: Das Verbotsschild 257-54 richtet sich an den Busverkehr. Es steht wie alle Vorschriftszeichen gemäß StVO in der Regel dort, wo oder von wo an das Gebot zu befolgen ist. Es kann durch Zusatzzeichen beispielsweise zeitlich eingeschränkt werden.

Besonderheit: Wenn eine einzelne Verkehrsart ausgeschlossen wird, sind die vorherige Ankündigung sowie der Hinweis auf mögliche Umleitungen erforderlich. Zu den Gründen, warum ein Verkehrsverbot verhängt werden kann, beispielsweise in Erholungsorten von besonderer Bedeutung oder in der Nähe von Krankenhäusern, bietet die Straßenverkehrsordnung § 45 Abs. 1 bis 1b detaillierte Informationen.

VZ 257-54 Verbot für Kraftomnibusse im Überblick

  • Verbot der Verkehrsteilnahme für Kraftomnibusse, zum Beispiel Linien- oder Reisebusse
  • Aufstellung in der Regel dort, wo oder von wo an das Verbot gilt
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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