Verkehrszeichen 257-52 Verbot für Gespannfuhrwerke

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Größe
Lochplan zur Schellenmontage

24.90 

Stückpreis
zzgl. 19 % MwSt.
Ihr Preisvorteil ab
Gewicht: ca. 

Produktbeschreibung

Das Vorschriftzeichen 257-52 „Verbot für Gespannfuhrwerke“ ist ein rundes Verkehrszeichen (Ronde) mit rotem Rand. Das Piktogramm in seiner Mitte stellt ein Pferdefuhrwerk in Schwarz auf weißem Grund dar.

Bedeutung: Das Zeichen 257-52 verbietet Fuhrwerken mit Zugtieren wie beispielsweise Pferdekutschen die Verkehrsteilnahme.

Einsatz: VZ 257-52 ist wie alle Vorschriftszeichen gemäß StVO in der Regel dort anzubringen, wo oder von wo an das Gebot zu befolgen ist.

Besonderheit: Wenn einzelne Verkehrsarten ausgeschlossen werden, sind die vorherige Ankündigung sowie der Hinweis auf mögliche Umleitungen erforderlich. Informationen dazu, warum Verkehrsverbote ausgesprochen werden können, bietet die Straßenverkehrsordnung § 45 Abs. 1 bis 1b.

VZ 257-52 Verbot für Gespannfuhrwerke im Überblick

  • verbietet die Verkehrsteilnahme für Fuhrwerke mit Zugtieren
  • Aufstellung zumeist dort, wo oder von wo an das Verbot gilt
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reeflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

Zubehör

Alternativen