Verkehrszeichen 257-51 Verbot für Reiter

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Größe
Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Vorschriftzeichen 257-51 „Verbot für Reiter“ ist ein Verkehrsschild in runder Form (Ronde) mit rotem Rand. Das Piktogramm in seiner Mitte zeigt ein Pferd mit Reiter in Schwarz auf weißem Grund.

Bedeutung: Das Verkehrszeichen 257-51 schreibt ein Reitverbot vor. Das Führen von Pferden ist erlaubt.

Einsatz: VZ 257-51 ist wie alle Vorschriftszeichen gemäß StVO in der Regel dort anzubringen, wo oder von wo an das Gebot zu befolgen ist.

Besonderheit: Wenn eine einzelne Verkehrsart ausgeschlossen wird, sind die vorherige Ankündigung sowie Hinweise auf eine mögliche Umleitung nötig. Informationen dazu, warum Verkehrsverbote verhängt werden können, beispielsweise in Erholungsorten oder zum Biotopschutz, bietet die Straßenverkehrsordnung § 45 Abs. 1 bis 1b.

VZ 257-51 Verbot für Reiter im Überblick

  • verbietet die Verkehrsteilnahme für Reiter
  • Aufstellung dort, wo oder von wo an das Verbot gilt
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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