Verkehrszeichen 257-50 Verbot für Mofas

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Größe
Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Vorschriftzeichen 257-50 „Verbot für Mofas“ ist ein rundes Verkehrsschild (Ronde) mit rotem Rand, weißer Mitte und dem schwarzen Piktogramm eines Mofas.

Bedeutung: In durch VZ 257-50 gekennzeichneten Bereichen ist die Verkehrsteilnahme mit einem Mofa verboten. Als Mofa wird ein einsitziges, motorisiertes Fahrrad bezeichnet, das nicht schneller als 25 km/h fährt.

Einsatz: VZ 257-50 erteilt Mofas ein Verkehrsverbot. Wie alle Vorschriftszeichen ist auch das Verbotsschild 257-50 gemäß StVO in der Regel dort anzubringen, wo oder von wo an das Gebot zu befolgen ist.

Besonderheit: Bei einem Verbot für einzelne Verkehrsarten sind die vorherige Ankündigung sowie der Hinweis auf mögliche Umleitungen erforderlich. Informationen zu den Gründen, warum Verkehrsverbote ausgesprochen werden können, hält die Straßenverkehrsordnung § 45 Abs. 1 bis 1b bereit.

VZ 257-50 Verbot für Mofas im Überblick

  • verbietet die Verkehrsteilnahme für Mofas
  • Aufstellung dort, wo oder von wo an das Verbot gilt
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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