Verkehrszeichen 254 Verbot für Radverkehr

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Reflektierende Folie
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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 254 „Verbot für Radverkehr“ ist ein Vorschriftszeichen in runder Form (Ronde) mit rotem Rand. Die Mitte bildet das Piktogramm eines Fahrrads in Schwarz auf weißem Grund.

Bedeutung: In Bereichen, die mit VZ 254 gekennzeichnet sind, ist dem Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeugen, zum Beispiel Elektrorollern und Segways, die Verkehrsteilnahme verboten.

Einsatz: Das Zeichen 254 erteilt Fahrrädern sowie elektrisch betriebenen Kleinstfahrzeugen mit Lenk- oder Haltestange ein Verkehrsverbot. Wie alle Vorschriftenzeichen wird auch VZ 254 gemäß StVO in der Regel dort aufgestellt, wo oder von wo an das Gebot zu befolgen ist.

Besonderheit: Wenn einzelne Verkehrsarten ausgeschlossen werden, sind die vorherige Ankündigung sowie Hinweise auf eine Umleitung erforderlich. Informationen über die Gründe von Verkehrsverboten, hier beispielsweise in Verbindung mit Fußgängerbereichen, enthält die Straßenverkehrsordnung § 45 Abs. 1 bis 1b.

Varianten: Unsere Ausführung des Zeichens 254 entspricht der im VzKat enthaltenen Abbildung. In diesem Schild können (wie bei VZ 251 bis 253, 255 und 259) die Symbole auch doppelt übereinander, durch einen Querstrich getrennt, angeordnet werden.

VZ 254 Verbot für Radverkehr im Überblick

  • Verkehrsverbot für Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge
  • Aufstellung dort, wo oder von wo an das Verbot gilt
  • es können im Schild auch zwei Piktogramme dargestellt werden
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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