Verkehrszeichen 244.1-40 Beginn/Ende einer Fahrradstraße, doppelseitig (Rückseite Z 244.2)

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 244.3-40 “Beginn/Ende einer Fahrradzone, doppelseitig (Rückseite Z 244.4)” ist ein zweiseitiges Verkehrsschild in quadratischer Form. Auf der weißgrundigen Vorderseite zeigt es das blaue Vorschriftzeichen 237 „Radweg“ in Kombination mit dem Schriftzug „ZONE“. Auf der Rückseite ist das gleiche Sinnbild in Grau auf Weiß zu sehen. Es wird diagonal von rechts oben nach links unten durch fünf schwarze Linien durchgestrichen (VZ 244.4 – Ende einer Fahrradzone).

Bedeutung: Auf seiner Vorderseite kündigt Schild 244.3-40 den Beginn einer Fahrradzone an. Ab hier ist der Fahrverkehr nur für Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge erlaubt, für andere Fahrzeuge verboten. Erlaubt ist eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Auf der Rückseite des Schilds zeigt das Zeichen 244.4 das Ende der Fahrradzone an.

Einsatz: Die Vorderseite des Zeichens 244.3-40 markiert den Beginn einer Fahrradzone. Wenn durch Zusatzzeichen nicht ausnahmsweise weitere Fahrzeugarten freigegeben sind, dürfen nur Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge diese Zone befahren. Fahrradzonen können innerorts ausgewiesen werden und dürfen sich nicht mit Tempo-30-Zonen überschneiden. Oft verbinden sie mehrere Fahrradstraßen miteinander und erreichen so eine größere Flächenausdehnung. Das Sinnbild aus dem Zeichen 244.3 soll innerhalb der Fahrradzone in regelmäßigen Abständen als Fahrbahnmarkierung aufgebracht werden. Mit VZ 244.4 StVO auf der Rückseite des Verkehrsschilds wird das Ende einer Fahrradzone gekennzeichnet. Das Verbot für andere Verkehrsfahrzeuge außer Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen ist aufgehoben.

Besonderheiten: StVO § 45, Absatz 1i regelt die Einrichtung von Fahrradzonen. Diese werden zwischen Straßenverkehrsbehörde und Gemeinde abgestimmt.

Varianten: Dieses Verkehrsschild bieten wir jeweils auch in einseitiger Ausführung an.

VZ 244.3-40 Beginn/Ende einer Fahrradzone, doppelseitig (Rückseite Z 244.4) im Überblick

  • die Schildvorderseite schreibt den Beginn einer Fahrradzone vor
  • Freigabe grundsätzlich für Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge bei Verbot für anderen Fahrzeugverkehr
  • die Schildrückseite signalisiert das Ende der Fahrradzone
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1 oder RA2
  • Maße: 600 x 600 mm (HxB)
  • Sinnbild doppelseitig
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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