Verkehrszeichen 242.1 Beginn einer Fußgängerzone

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Größe
Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 242.1 „Beginn einer Fußgängerzone“ ist ein quadratisches Verkehrsschild mit weißem Hintergrund. Darauf abgebildet sind oben das Vorschriftszeichen 239 „Gehweg“ in Blau und darunter der Schriftzug „ZONE“ in Schwarz.

Bedeutung: Hier beginnt eine Fußgängerzone. Diese dürfen nur Fußgänger benutzen. Andere Verkehrsarten sind ausgeschlossen.

Einsatz: Das Zeichen 242.1 StVO zeigt einen Fußgängerbereich an. Es steht innerhalb geschlossener Ortschaften an allen befahrbaren Zugängen zu einem Fußgängerbereich und untersagt allen Verkehrsteilnehmern außer Fußgängern, die gekennzeichnete Zone zu nutzen. Sonstige Verkehrsarten können durch Zusatzzeichen zugelassen werden, beispielsweise „Lieferverkehr frei“, mit der Maßgabe, dass der Fußgängerverkehr nicht gefährdet oder behindert wird.

Besonderheiten: Eine Fußgängerzone kann laut StVO § 45 Absatz 1b nur einvernehmlich zwischen Straßenverkehrsbehörde und jeweiliger Gemeinde beschlossen werden.

Varianten: Dieses Verkehrsschild bieten wir auch in doppelseitiger Ausführung in Kombination mit VZ 242.2 an.

VZ 242.1 Beginn einer Fußgängerzone im Überblick

  • markiert den Beginn eines Fußgängerbereichs
  • Nutzung nur durch Fußgänger bei Verbot für andere Verkehrsarten
  • steht innerorts an allen befahrbaren Zugängen zur Fußgängerzone
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1 oder RA2
  • Maße: 600 x 600 mm oder 840 x 840 mm (HxB)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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