Verkehrszeichen 238 Reitweg

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Größe
Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 238 „Reitweg“ ist ein Verkehrsschild in runder Form (Ronde) mit dem Sinnbild einer auf einem Pferd reitenden Person in Weiß auf Blau.

Bedeutung: Wer das Vorschriftzeichen 238 sieht, sollte wissen, dass Reiter ab hier den Reitweg benutzen müssen – die Fahrbahn ist tabu. Dasselbe gilt für das Führen von Pferden. Anderen Verkehrsarten ist das Nutzen des Reitwegs nicht gestattet.

Einsatz: Mit dem Zeichen 238 wird eine Reitwegbenutzungspflicht erlassen. Gleichzeitig spricht es ein Verkehrsverbot für alle Verkehrsarten außer Reitern aus. Es besteht die Möglichkeit, den Reitweg durch Zusatzzeichen auch für weitere Verkehrsteilnehmer zu öffnen. Dann müssen diese jedoch Rücksicht auf den Reitverkehr nehmen, zum Beispiel langsam fahren. Das Verkehrsschild 238 wird nur dort eingesetzt, wo der Reitweg nicht sofort als solcher erkennbar ist.

VZ 238 Reitweg im Überblick

  • es besteht eine Reitwegbenutzungspflicht
  • Verkehrsverbot für alle Verkehrsarten außer Reitern
  • Einsatz nur dort, wo Bestimmung des Reitwegs nicht sofort erkennbar
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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