Verkehrszeichen 220-40 Einbahnstraße doppelseitig

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Bauart
Reflektierende Folie

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 220-40 „Einbahnstraße doppelseitig“ ist ein rechteckiges Gebotsschild nach StVO, das von der Vorder- wie auch von der Rückseite lesbar ist. Auf beiden Seiten ist auf blauem Grund ein weißer Pfeil mit schwarzem Schriftzug „Einbahnstraße“ abgebildet, der nach rechts bzw. nach links zeigt.

Bedeutung: Das Vorschriftzeichen 220-40 schreibt die für den Fahrzeugverkehr geltende Fahrtrichtung vor. Eine Einbahnstraße darf nur in Richtung des Pfeils – nach rechts bzw. nach links – befahren werden.

Einsatz: VZ 220-40 steht immer längs zur Straße, und zwar am Beginn der Einbahnstraße sowie in ihrem Verlauf an jeder Kreuzung und Einmündung. Am Beginn und an den Kreuzungen soll das Zeichen 220-40 so angebracht werden, dass es aus beiden Richtungen gut erkennbar ist.  Bei Einmündungen empfiehlt sich die Aufstellung gegenüber der einmündenden Straße, bei Kreuzungen hinter diesen – in möglichst geringem Abstand zur kreuzenden Straße. Geht eine Einbahnstraße in einen Abschnitt mit Gegenverkehr über, wird das Verkehrsschild 125 „Gegenverkehr“ eingesetzt.

Besonderheit: Zur Zulassung des Radverkehrs in Gegenrichtung zur Einbahnstraße bitte die gesonderten Regelungen beachten.

VZ 220-40 Einbahnstraße doppelseitig im Überblick

  • Verkehrsschild mit beidseitigem Sinnbild
  • schreibt die geltende Fahrtrichtung vor, rechts bzw. links
  • Aufstellung stets längs zur Straße – am Beginn und im Verlauf an jeder Kreuzung und Einmündung
  • empfohlener Standort gegenüber der Einmündung, bei Kreuzungen dahinter
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maß: 300 x 800 mm (HxB)
  • Sinnbild doppelseitig
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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