Verkehrszeichen 220-20 Einbahnstraße rechtsweisend

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Bauart
Reflektierende Folie
Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 220-20 „Einbahnstraße rechtsweisend“ ist ein rechteckiges Gebotsschild nach StVO. Es trägt auf blauem Grund einen weißen Pfeil mit schwarzem Schriftzug „Einbahnstraße“, der nach rechts zeigt.

Bedeutung: Das Vorschriftzeichen 220-20 schreibt die für den Fahrzeugverkehr geltende Fahrtrichtung vor. Eine Einbahnstraße darf nur in Richtung des Pfeils – in diesem Fall nach rechts – befahren werden.

Einsatz: VZ 220-20 steht immer längs zur Straße, und zwar am Beginn der Einbahnstraße sowie in ihrem Verlauf an jeder Kreuzung und Einmündung. Am Beginn und an den Kreuzungen soll das Zeichen 220-20 so angebracht sein, dass es aus beiden Richtungen gut erkennbar ist.  Bei Einmündungen empfiehlt sich die Aufstellung gegenüber der einmündenden Straße, bei Kreuzungen hinter diesen – in möglichst geringem Abstand zur kreuzenden Straße. Geht eine Einbahnstraße in einen Abschnitt mit Gegenverkehr über, wird das Verkehrsschild 125 „Gegenverkehr“ eingesetzt.

Besonderheit: Für den Radverkehr in Gegenrichtung zur Einbahnstraße bitte die gesonderten Regelungen beachten.

VZ 220-20 Einbahnstraße rechtsweisend im Überblick

  • schreibt die Fahrtrichtung vor; hier: nach rechts
  • Aufstellung stets längs zur Straße – am Beginn und im Verlauf an jeder Kreuzung und Einmündung
  • empfohlener Standort bei Einmündungen gegenüber der Einmündung, bei Kreuzungen dahinter
  • es gelten Sonderregelungen für den Radverkehr in Gegenrichtung
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maß: 300 x 800 mm (HxB)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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