Verkehrszeichen 215 Kreisverkehr

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
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Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Verkehrsschild 215 „Kreisverkehr“ ist ein rundes Gebotsschild (Ronde) nach StVO, das auf blauem Grund drei gegen den Uhrzeigersinn, also links herum kreisende weiße Pfeile zeigt.

Bedeutung: Das Zeichen 215 gehört zu den Vorschriftenzeichen. Es kündigt an, dass alle Fahrzeugführer bei Einfahrt in den Kreisverkehr die dort vorgeschriebenen Fahrtrichtung „rechts“ beachten müssen. Sie dürfen die Mittelinsel nicht überfahren, es sei denn, dass es aufgrund der Fahrzeuggröße nicht anders möglich ist. Innerhalb des Kreisverkehrs gilt ein Halteverbot auf der Fahrbahn.

Einsatz: Das Vorschriftzeichen 215 kennzeichnet Kreisverkehre, deren Mittelinsel von der Kreisfahrbahn abgegrenzt ist. Es steht an allen in den Kreisverkehr mündenden Straßen zusammen mit VZ 205 „Vorfahrt gewähren“. In diesem Fall kann das Zeichen 211 „Vorgeschriebene Fahrtrichtung hier rechts“ auf der Mittelinsel entfallen.

Besonderheit: Für Straßenbahnen, die die Mittelinsel queren, sowie für den Fahrradverkehr auf Radwegen am oder neben dem Kreisverkehr gelten gesonderte Regelungen.

VZ 215 Kreisverkehr im Überblick

  • kündigt die im Kreisverkehr vorgeschriebene Fahrtrichtung „rechts“ an
  • Einsatz an Kreisverkehren mit abgegrenzter Mittelinsel
  • Aufstellung an Einmündung zusammen mit VZ 205 „Vorfahrt gewähren“
  • Sonderregelungen für Radwege und Straßenbahnen
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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