Verkehrszeichen 214-30 Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts oder links
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
- Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Produktbeschreibung:
Das Schild 214-30 nach StVO „Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts oder links“ ist ein rundes Verkehrszeichen (Ronde) mit blauem Grund und nach rechts und links gegabelten Pfeilen in Weiß.
Bedeutung: Das Zeichen 214-30 gehört zu den Vorschriftenzeichen. Es kündigt an, dass an der folgenden Kreuzung oder Einmündung nur rechts oder links abgebogen werden darf. Andere Fahrtrichtungen sind nicht zulässig.
Einsatz: Da das Gebotsschild 214-30 als Ankündigung einer Fahrtrichtungsänderung fungiert, muss es vor dem betreffenden Verkehrsknotenpunkt aufgestellt werden. Falls nötig, sollte die Entfernung zur Abbiegemöglichkeit mittels Zusatzzeichen angegeben werden. Je nach Umgebung kann das Zeichen 214-30 neben den Fahrstreifen stehen, für die es gilt. Es wird auch außerhalb von Kreuzungen sowie an Grundstücksausfahrten angewendet, beispielsweise bei Parkhäusern.
Besonderheit: Bitte beachten, dass VZ 214-30 in Verbindung mit Lichtzeichen nicht nur für einzelne Fahrstreifen, sondern für den gesamten Richtungsverkehr zu gelten hat.
Varianten: Unsere Ausführung des Zeichens 214-30 entspricht der im VzKat abgebildeten Grundform. Nur wenn es der Klarstellung der Straßensituation dient, dürfen die Pfeilrichtungen auf dem Schild dem tatsächlichen Straßenverlauf angepasst werden.
VZ 214-30 Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts oder links im Überblick:
- Am nachfolgenden Knotenpunkt darf ausschließlich rechts oder links abgebogen werden
- Aufstellung des Gebotsschilds vor dem Punkt, an dem die Fahrtrichtungsänderung gilt
- Einsatz auch außerhalb von Kreuzungen, zum Beispiel an Grundstücksausfahrten
- Gilt bei Lichtzeichen nicht für einzelne Fahrstreifen, sondern für den gesamten Richtungsverkehr
Zubehör
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Betonsockelsteine & Schilderfundamente mit Stellschrauben
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Bandschellen aus Stahl, Lochabstand 70 bis 900 mm
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Schaftrohre aus Stahl 40 x 40 mm
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Klemmschelle K1 aus Kunststoff für Ø 42 mm und 40 x 40 mm
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Bandschelle T-Version aus Stahl, Lochabstand 70 mm
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Alform-Klemmschelle AKS Ø 48, 60 und 76 mm, ein- oder doppelseitig
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Betonsockelsteine & Schilderfundamente mit Hartholzkeilen
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TL-Bakenfußplatte Future MB-TL 92 von Wemas
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TL-Universalfußplatte K35
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T-Rohrschellen aus Aluminium Ø 60 und 76 mm, Lochabstand 70 mm
Alternativen
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Verkehrszeichen 209 Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts
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Verkehrszeichen 214 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder rechts
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Verkehrszeichen 209-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung links
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Verkehrszeichen 211 Vorgeschriebene Fahrtrichtung hier rechts
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Verkehrszeichen 214-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links
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Verkehrszeichen 209-30 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus
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Verkehrszeichen 222-10 Vorgeschriebene Vorbeifahrt links vorbei
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Verkehrszeichen 222 Vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei
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Verkehrszeichen 211-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung hier links
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Verkehrszeichen 215 Kreisverkehr