Verkehrszeichen 214-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
- Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Produktbeschreibung:
Das Verkehrszeichen 214-10 „Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links“ ist ein rundes Gebotsschild gemäß StVO (Ronde). Auf blauem Grund stellt es einen senkrecht nach oben zeigenden sowie einen nach links gebogenen weißen Pfeil dar.
Bedeutung: Mit VZ 214-10 wird signalisiert, dass an der folgenden Kreuzung oder Einmündung nur geradeaus gefahren oder links abgebogen werden darf. Andere Fahrtrichtungen sind unzulässig.
Einsatz: Da das Vorschriftzeichen 214-10 der Ankündigung einer Fahrtrichtungsänderung dient, muss es vor dem betreffenden Verkehrsknotenpunkt aufgestellt werden. Falls nötig, sollte die Entfernung zur Abbiegemöglichkeit auf einem Zusatzzeichen angegeben werden. Je nach örtlichen Bedingungen kann das Zeichen 214-10 neben den Fahrstreifen stehen, für die es gilt. Es wird auch außerhalb von Kreuzungen sowie an Grundstücksausfahrten eingesetzt, beispielsweise an Ausfahrten aus Parkhäusern.
Besonderheit: In Verbindung mit Lichtzeichen bitte beachten, dass VZ 214-10 nicht nur für einzelne Fahrstreifen, sondern für den gesamten Richtungsverkehr zu gelten hat.
Varianten: Unsere Ausführung des Zeichens 214-10 entspricht der im VzKat vorgesehenen Grundform. Nur wenn es zur Klarstellung notwendig ist, dürfen die Pfeilrichtungen auf dem Schild dem tatsächlichen Straßenverlauf nachgebildet werden.
VZ 214-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links im Überblick:
- Am nachfolgenden Knotenpunkt darf ausschließlich geradeaus oder links gefahren werden
- Aufstellung des Gebotsschilds vor dem Punkt, an dem die Fahrtrichtungsänderung gilt
- Einsatz auch außerhalb von Kreuzungen, zum Beispiel an Grundstücksausfahrten
- Gilt bei Lichtzeichen nicht für einzelne Fahrstreifen, sondern für den gesamten Richtungsverkehr
Zubehör
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Betonsockelsteine & Schilderfundamente mit Stellschrauben
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Bandschellen aus Stahl, Lochabstand 70 bis 900 mm
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Schaftrohre aus Stahl 40 x 40 mm
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Klemmschelle K1 aus Kunststoff für Ø 42 mm und 40 x 40 mm
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Bandschelle T-Version aus Stahl, Lochabstand 70 mm
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Alform-Klemmschelle AKS Ø 48, 60 und 76 mm, ein- oder doppelseitig
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Betonsockelsteine & Schilderfundamente mit Hartholzkeilen
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TL-Bakenfußplatte Future MB-TL 92 von Wemas
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TL-Universalfußplatte K35
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T-Rohrschellen aus Aluminium Ø 60 und 76 mm, Lochabstand 70 mm
Alternativen
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Verkehrszeichen 209-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung links
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Verkehrszeichen 209-30 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus
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Verkehrszeichen 215 Kreisverkehr
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Verkehrszeichen 214-30 Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts oder links
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Verkehrszeichen 209 Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts
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Verkehrszeichen 222-10 Vorgeschriebene Vorbeifahrt links vorbei
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