Verkehrszeichen 211-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung hier links

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Größe
Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Vorschriftenzeichen 211-10 „Vorgeschriebene Fahrtrichtung hier links“ nach StVO ist ein rundes Verkehrsschild (Ronde), das einen waagerechten, nach links weisenden Pfeil in Weiß auf blauem Grund zeigt.

Bedeutung: Das Gebotsschild 211-10 schreibt dem Fahrverkehr vor, dass „hier“ direkt vor dem Schild links abgebogen werden muss. Andere Fahrtrichtungen sind tabu.

Einsatz: VZ 211-10 muss hinter der Kreuzung oder Einmündung aufgestellt werden, für die es die Fahrtrichtung vorschreibt, so dass das Linksabbiegen davor möglich ist. Das Zeichen 211-10 kommt auch außerhalb von Kreuzungen sowie an Grundstücksausfahrten zum Einsatz.

Besonderheit: In Verbindung mit Lichtzeichen bitte beachten, dass das Verkehrszeichen 211-10 nicht nur für einzelne Fahrstreifen, sondern für den gesamten Richtungsverkehr zu gelten hat.

VZ 211-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung hier links im Überblick

  • zeigt an, dass direkt vor dem Schild links abzubiegen ist
  • Aufstellung des Gebotsschilds hinter dem Punkt, an dem abgebogen werden muss
  • Einsatz auch außerhalb von Kreuzungen, zum Beispiel an Grundstücksausfahrten
  • gilt bei Lichtzeichen nicht für einzelne Fahrstreifen, sondern für den gesamten Richtungsverkehr
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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